Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 6. März 2008
9. Stadtumbau in Hessen:
hier: Integriertes Handlungskonzept für das Stadtumbaugebiet "ehemaliges
MAN-Roland-Werk" in der Christian-Pleß-Straße;
hier: Grundsatzbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 041/08 vom 20.02.2008, DS I (A) 287
Az: 000-0002-01/1152#1488/2008
Änderungsantrag DIE LINKE. vom 06.03.2008, DS I (A) 287/1
Az: 000-0002-01/1152#1497/2008
Beschlusslage:
DS I (A) 287
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt wie folgt:
1. Das ehemalige MAN-Roland-Werksgelände in der südlichen Innenstadt ein-
schließlich der Verkehrsflächen von Christian-Pleß-, Gustav-Adolf- und
Senefelderstraße im Abschnitt Starkenburg-/Friedrichsring bis Marienstraße
sowie der Bahnunterführung Senefelder-/Groß-Hasenbach-Straße wird als
Stadtumbaugebiet gemäß § 171 b BauGB beschlossen und erhält den
Arbeitstitel „Umstrukturierung des ehemaligen MAN-Roland-Werks 1“.
Damit wird Punkt 1 des Grundsatzbeschlusses der Stadtverordneten-
versammlung vom 30.08.2007 (DS I (A) 190) bzgl. Geltungsbereich des
Stadtumbaugebietes „Senefelderquartier“ gemäß § 171 b BauGB
aufgehoben.
Die exakte Umgrenzung des Geltungsbereiches ist in Anlage 1 zu diesem
Beschluss („Lageplan“) parzellenscharf dargestellt.
2. Die aus dem Integrierten Handlungskonzept abgeleiteten Entwicklungsziele
für das Stadtumbaugebiet „Umstrukturierung des ehemaligen MAN-Roland-
Werks 1“ sind in Anlagen 2 und 3 zu diesem Beschluss erläutert und in eine
mittelfristige Investitionsplanung strukturiert.
Die erforderlichen Mittel zur Umsetzung der Maßnahmen im 10-jährigen
Förderzeitraum werden auf ca. 15 Mio €, davon voraussichtlich rd. 10 Mio €
förderfähige Kosten veranschlagt. Der städtische Eigenanteil wird (nach
Abzug der Erschließungsbeiträge) damit auf insgesamt rd. 6,5 Mio €
geschätzt. Dies ist in der mittelfristigen Finanzplanung der Stadt Offenbach
a. M. durch die Einstellung von Haushaltsmitteln zu berücksichtigen.
Für die Einzelmaßnahmen ist jeweils ein Beschluss der Stadtverordnetenver-
sammlung einzuholen.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
DS I (A) 287/1
Die Stv.-Versammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
Im Ursprungsantrag wird Punkt zwei ersetzt durch:
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die in Anlage 2 dargestellten Entwicklungsziele für das Stadtumbaugebiet „Umstrukturierung des ehemaligen MAN-Roalnd-Werks 1“zur Kenntnis, ebenfalls die in Anlage 3 aufgeführten Plankosten. Aus dieser Kostenaufstellung ergibt sich, dass die erforderlichen Mittel zur Umsetzung der Maßnahmen im 10-jährigen Förderzeitraum auf ca. 15 Mio € veranschlagt werden. Davon sind voraussichtlich rd. 10 Mio € förderfähig. Der städtische Eigenanteil wird (nach Abzug der Erschließungsbeiträge) damit auf insgesamt rd. 6,5 Mio € geschätzt.
DS I (A) 287
Herr Stv. Schultheiß (DIE LINKE.) beantragt getrennte Abstimmung der Punkte 1 und 2.
DS I (A) 287 Punkt 1
Die Stv.-Versammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Das ehemalige MAN-Roland-Werksgelände in der südlichen Innenstadt ein-
schließlich der Verkehrsflächen von Christian-Pleß-, Gustav-Adolf- und
Senefelderstraße im Abschnitt Starkenburg-/Friedrichsring bis Marienstraße
sowie der Bahnunterführung Senefelder-/Groß-Hasenbach-Straße wird als
Stadtumbaugebiet gemäß § 171 b BauGB beschlossen und erhält den
Arbeitstitel „Umstrukturierung des ehemaligen MAN-Roland-Werks 1“.
Damit wird Punkt 1 des Grundsatzbeschlusses der Stadtverordneten-
versammlung vom 30.08.2007 (DS I (A) 190) bzgl. Geltungsbereich des
Stadtumbaugebietes „Senefelderquartier“ gemäß § 171 b BauGB
aufgehoben.
Die exakte Umgrenzung des Geltungsbereiches ist in Anlage 1 zu diesem
Beschluss („Lageplan“) parzellenscharf dargestellt.
DS I (A) 287 Punkt 2
Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
2. Die aus dem Integrierten Handlungskonzept abgeleiteten Entwicklungsziele
für das Stadtumbaugebiet „Umstrukturierung des ehemaligen MAN-Roland-
Werks 1“ sind in Anlagen 2 und 3 zu diesem Beschluss erläutert und in eine
mittelfristige Investitionsplanung strukturiert.
Die erforderlichen Mittel zur Umsetzung der Maßnahmen im 10-jährigen
Förderzeitraum werden auf ca. 15 Mio €, davon voraussichtlich rd. 10 Mio €
förderfähige Kosten veranschlagt. Der städtische Eigenanteil wird (nach
Abzug der Erschließungsbeiträge) damit auf insgesamt rd. 6,5 Mio €
geschätzt. Dies ist in der mittelfristigen Finanzplanung der Stadt Offenbach
a. M. durch die Einstellung von Haushaltsmitteln zu berücksichtigen.
Für die Einzelmaßnahmen ist jeweils ein Beschluss der Stadtverordnetenver-
sammlung einzuholen.
Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 07.03.2008
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung