Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2006 - 2011
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 11.11.2008
Eing. Dat. 06.11.2008
Nr. 361
Wirtschaftsplan 2009 des Eigenbetriebs Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen (Pb 11)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 398/08 (Dez. IV, ESO) vom 05.11.2008, DS I (A) 361
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Der beigefügte Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Stadt Offenbach am Main (ESO)
Kommunale Dienstleistungen für das Geschäftsjahr 2009, der im
1.1 Erfolgsplan
bei den Aufwendungen in Höhe von TC 61.575 und den Erträgen in Höhe von
T€ 60.747 mit einem negativen Ergebnis von T€ 828 abschließt und im
1.2 Vermögensplan
bei Einnahmen in Höhe von T€ 4.937, Kreditaufnahme von T€ 4.160,
Kredittilgung von T€ 1.043, Auflösung empfangener Ertragszuschüsse von
T€ 380, Investitionen von T€ 6.047 und Entnahmen aus der Gebührenausgleichs-
rückstellung von T€ 1.627 ausgeglichen abschließt und außerdem Verpflichtungs-
ermächtigungen in Höhe von T€2.100 umfasst, wird mit der
1.3 Finanzplanung
gemäß § 5 Ziffer 4 des Eigenbetriebsgesetzes genehmigt.
2. Der Betrag der Kredite gemäß § 103 HGO, die im Wirtschaftsjahr 2009 im Rahmen
des Vermögenshaushaltes aufgenommen werden dürfen, wird auf T€ 4.160 fest-
gesetzt.
3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2009 zur rechtzeitigen
Tätigung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf T€ 2.500
festgesetzt.
Begründung:
Entsprechend den Bestimmungen des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 09.06.89 (GVBI. l, Seite 154ff), insbesondere der §§ 15 -19, in Verbindung mit der Betriebssatzung des Eigenbetriebs Stadt Offenbach am Main (ESO) - Kommunale Dienstleistungen, wird der Wirtschaftsplan für das Jahr 2009 einschließlich aller Anlagen vorgelegt.
Die Kredite gemäß § 103 HGO werden im Rahmen des Vermögensplanes für Investitionen verwendet.
Die Kassenkredite gemäß § 105 HGO sind notwendig, um eine termingerechte Abwicklung des Zahlungsverkehrs zu gewährleisten.
Bezüglich der Einzelheiten wird auf den beigelegten Erläuterungsteil sowie die übrigen Anlagen verwiesen.
Anlage