Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 5. November 2009
21. Stadtwerke Offenbach Holding GmbH (SOH)
hier: "Die Bürgerstiftung Offenbach am Main" (Grundsatzbeschluss)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 434/09 (Dez. III, Amt 20) vom 21.10.2009,
DS I (A) 515
Az: 000-0002-01/1480#1879/2009
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1.
Der beigefügten Fassung der Satzung der Stiftung „Die Bürgerstiftung Offenbach am Main“ und der beigefügten Fassung des „Stiftungsgeschäftes“ wird zugestimmt.
2.
a)
Die Fassung der Satzung ist im Hinblick auf die aufrecht zu erhaltende steuerliche „Unschädlichkeit“ mit der zuständigen Finanzbehörde abzustimmen.
b)
Die Fassungen der Stiftungssatzung und des Stiftungsgeschäftes sind durch das Regierungspräsidium Darmstadt genehmigen zu lassen.
Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.
nachrichtlich:
Protokollnotiz HFB vom 02.11.09
Die Vorlage wird geändert:
In der Begründung wird im Punkt 1. der Zielsetzungen das Wort „Bürgertum“ durch „Bürgerschaft“ ersetzt.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 06.11.2009
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung