Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2006 - 2011
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 21.10.2010
Eing. Dat. 21.10.2010
Nr. 645
Wirtschaftsplan 2011 des Eigenbetriebes Kindertagesstätten Offenbach
Antrag Magistratsvorlage Nr. 397/10 (Dez. II, Amt 57) vom 20.10.2010, DS I (A) 645
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Der beigefügte Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kindertagesstätten Offen-
bach für das Geschäftsjahr 2011, der im
1.1 Erfolgsplan
bei den Aufwendungen in Höhe von T€ 24.332 und den Erträgen in Höhe von
T€ 21.525 mit einem negativen Jahresergebnis von T€ 2.807 abschließt
und im
1.2 Vermögensplan
bei Einnahmen (Deckungsmittel) in Höhe von T€ 2.973 und Investitionen von
T€ 166 sowie einem Jahresverlust von T€ 2.807 ausgeglichen abschließt;
1.3 einschließlich der Stellenübersicht
und der
1.4 Finanzplanung
wird gemäß § 5 Ziffer 4 des Eigenbetriebsgesetzes genehmigt.
Begründung:
Entsprechend den Bestimmungen des Eigenbetriebsgesetzes Hessen in der Fassung vom 09.06.1989 GVBl. I, Seite 145 ff; zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.03.2005 (GVBI.I S.218); insbesondere der §§ 15 bis 19 in Verbindung mit der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Kindertagesstätten Offenbach, wird der Wirtschaftsplan 2011 einschließlich aller Anlagen vorgelegt.
Die Kredite gem. § 103 HGO werden im Rahmen des Vermögensplanes für Investitionen verwendet.
Die Kassenreste gem. § 105 HGO sind notwendig, um eine termingerechte Abwicklung des Zahlungsverkehrs zu gewährleisten.
Bezüglich der Einzelheiten wird auf den beigelegten Erläuterungsteil sowie die übrigen Anlagen verwiesen.
Die Betriebskommission hat den vorgelegten Wirtschaftsplan 2011 in ihrer Sitzung vom 11.10.2010 dem Magistrat einstimmig bei drei Enthaltungen zur Weiterleitung an die Stadtverordnetenversammlung empfohlen.
Anlage