Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 22.05.2003
Bewilligung überplanmäßiger Ausgaben gem. § 100 i.V.m. § 99 HGO für den Austausch von Rostmasten der Straßenbeleuchtung
Antrag Magistratsvorlage Nr. 106/03 vom 23.04.2003, DS I (A) 490
Beschlusslage:
Die Stv.-Versammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Gemäß § 100 i.V.m. § 99 HGO werden bei der Hh.-Stelle 67000.96250
"Mastenaustausch (global)" überplanmäßige Ausgaben in Höhe
von 50.000,- EUR bewilligt.
2. Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben erfolgt durch entsprechende
Minderausgaben bei der Haushaltsstelle 67000.96460 "Straßenbeleuchtung
Laskastraße".
3. Die entsprechenden Umsetzungen sind im Nachtragshaushalt 2003
vorzunehmen.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a.M., den 23.05.2003
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung