Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
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2011-16/DS-I(A)0012Ausgegeben am 12.05.2011
Eing. Dat. 12.05.2011
Übernahme einer Ausfallbürgschaft zugunsten der Gesellschaft Klinikum
Offenbach GmbH
Antrag Magistratsvorlage Nr. 125/11 (Dez. III, Amt 20) vom 11.05.2011
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
Die Stadt Offenbach am Main übernimmt gemäß § 114k Abs. 2 HGO eine modifizierte Ausfallbürgschaft zugunsten der Gesellschaft Klinikum Offenbach GmbH mit einem Betrag von 7.300.000,00 EURO zuzüglich sämtlicher Nebenforderungen.
Begründung:
Auf der Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 12.05.2005 betreffend die Finanzierung des Klinikumneubaus soll der entsprechende Kapitalbedarf der Klinikum Offenbach GmbH durch kommunalverbürgte Darlehen gedeckt werden.
Die Klinikum Offenbach GmbH beabsichtigt zu diesem Zwecke für die Finanzierung des „Neubaus Bettenhaus, Restbetrag Bauabschnitt 2010/2011“ ein weiteres Darlehen in Höhe von 7.300.000,00 € aufzunehmen. Das Darlehen soll bei der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale aufgenommen werden. Bei dem aufzunehmenden Darlehen handelt es sich um ein Ratendarlehen mit einer Laufzeit von 27 Jahren.
Die Klinikum Offenbach GmbH erklärt sich für die Übernahme der Bürgschaft bereit, die Hälfte des aufgrund einer solchen Kommunalbürgschaft erzielten Zinsgewinns in Form einer Bürgschaftsgebühr von 0,5 % an die Stadt Offenbach weiterzugeben.