Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
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2011-16/DS-I(A)0011Ausgegeben am 12.05.2011
Eing. Dat. 12.05.2011
Übernahme einer Ausfallbürgschaft zugunsten der Stadtwerke Offenbach Holding GmbH
Antrag Magistratsvorlage Nr. 124/11 (Dez. III, Amt 20) vom 11.05.2011
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
Die Stadt Offenbach am Main übernimmt gemäß § 114k Abs. 2 HGO eine modifizierte Ausfallbürgschaft zugunsten der Stadtwerke Offenbach Holding GmbH mit einem Höchstbetrag von 3.200.000,00 EURO zuzüglich sämtlicher Nebenforderungen.
Begründung:
Das bei der Helaba Landesbank Hessen-Thüringen aufgenommene Darlehen Nr. 800 036 940 mit einem Restbetrag von 8,0 Mio. € soll zinsgünstig durch zwei Darlehen zu je 4,0 Mio. € abgelöst werden.
Zu diesem Zwecke nimmt die Stadtwerke Offenbach Holding GmbH bei der Helaba Landesbank Hessen-Thüringen ein Ratendarlehen in Höhe von 4,0 Mio. € mit einem Zinssatz von 2,86 % p.a. und einer Laufzeit bis zum 31.12.2013 auf.
Die Stadtwerke Offenbach Holding GmbH erklärt sich für die Übernahme der Bürgschaft bereit, die Hälfte des aufgrund einer solchen Kommunalbürgschaft erzielten Zinsgewinns in Form einer Bürgschaftsgebühr von 0,5 % an die Stadt Offenbach weiterzugeben.