Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
2011-16/DS-I(A)0034Ausgegeben am 03.06.2011
Eing. Dat. 03.06.2011
Jahresabschluss EKO zum 31.12.2010; Ergebnisverwendungsvorschlag; Entlastung der Betriebsleitung
Antrag Magistratsvorlage Nr. 155/11 (Dez. II, Amt 57) vom 01.06.2011
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschießt:
1. Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Kindertagesstätten Offenbach zum
31.12.2010 wird festgestellt.
2. Der festgestellte Jahresgewinn 2010 in Höhe von € 1.015.253,34 wird auf neue
Rechnung vorgetragen.
3. Die Absetzung für die Kosten der Doppelbesetzung von Stellen der in der passi-
ven Phase der Altersteilzeit befindlichen Mitarbeiterinnen in Höhe von
€ 192.966,38 von der zweckgebundenen Rücklage in Höhe von € 1.200.000,- wird
empfohlen.
4. Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.
Begründung:
Die Betriebsleitung hat den Jahresabschluss 2010 erstellt. Dieser wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIKOM - AG, Gerbermühlstr. 9, 60594 Frankfurt/Main geprüft und mit einem Bestätigungsvermerk versehen. Unter Bezug auf die §§ 112 bis 114 HGO wird der Betriebsleitung aufgrund des geprüften Jahresabschlusses Entlastung erteilt. Die Betriebskommission hat in ihrer 70. Sitzung vom 24.05.2011 gemäß § 7 Abs. 3 Ziff. 5 des Eigenbetriebsgesetzes die Weiterleitung des Jahresabschlusses 2010 einschließlich der Entlastung der Betriebsleitung an die Gemeindevertretung beschlossen. Die Betriebskommission beschloss, dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung die Verwendung des Jahresgewinnes 2010 wie oben zu empfehlen.
Der Vortrag des Jahresgewinns ist geboten, da die Stadtverordnetenversammlung für das Wirtschaftsjahr 2011 einen Wirtschaftsplan mit einem zu erwartendem Verlust i. H. v. T€ 2.807 beschlossen hat. Selbst wenn es der Betriebsleitung unterjährig gelingen sollte, den Planverlust 2011 zu verkürzen, ist nicht zu erwarten, dass der drohende Jahresverlust 2011 unterhalb des beim EKO verbleibenden Jahresgewinns 2010 ausfallen wird.
Der aus der zweckgebundenen Rücklage zu entnehmende Betrag für die Kosten der Altersteilzeit wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und empfohlen.
Anlage
Verteiler:
13 x HFB
13 x Soz
8 x Fraktionen
2 x Stv.-Büro
1 x FNO