Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0122Ausgegeben am 24.11.2011

Eing. Dat. 24.11.2011

 

 

 

Neubau der Grundschule Bieber, Außenstelle Waldhof,
Ottersfuhrstraße 8, 63073 Offenbach am Main
hier: Projekt- und Vergabebeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 387/11 (Dez. I, Amt 60) vom 23.11.2011

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Dem Neubau der Grundschule Bieber, Außenstelle Waldhof, Ottersfuhrstraße 8,
    63073 Offenbach am Main, nach der von der EEG in Zusammenarbeit mit
    Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung,
    abschließend mit 6.900.000,00 € einschließlich Planungskosten, wird zugestimmt.

2. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 6.900.000,00 € werden bewilligt. Die
    Bereitstellung der Mittel erfolgt bei dem USK 21150.94060 „Grundschule Bieber
    Außenstelle, Sanierung und Erweiterung – SP (03.01.01)“, SK 09510000, Projekt
    401030000002, Produkt 03.01.01 wie folgt:

    Haushaltsmittel 2010 und früher       450.000,00 €
    Haushaltsmittel 2011                        2.372.700,00 €
    Haushaltsmittel 2012                       1.950.000,00 €
    Haushaltsmittel 2013                       1.707.300,00 €
    Haushaltsmittel 2014                          420.000,00 €
    Gesamt:                                          6.900.000,00 €

    Zur Beauftragung von Leistungen steht im Haushaltsplan 2011 bei dem USK eine
    Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1.950.000,00 € zur Verfügung. Über NT
    Erhöhung auf 4.077.300,00 €.

3. Die Abwicklung der Maßnahme wird der EEG ab Leistungsstufe III gemäß
    Rahmenvertrag treuhänderisch übertragen.


Begründung:

 

Durch Grundsatzbeschluss vom 22.03.2007 DS I (A) 131 hat die Stadtver-ordnetenversammlung dem Projekt „Grundsanierung, Modernisierung sowie Erweiterungen und Neubauten an Offenbacher Schulen für einen zeitgemäßen, ganztägigen Betrieb unter Berücksichtigung ökologischer Standards“ mit einem Kostenaufwand von rund 250 Millionen Euro auf Basis des 10 -Jahres-Programms zugestimmt.

 

1.         Gebäudehistorie und Bauwerksdaten

Die Grundschule Bieber ist auf zwei Standorte verteilt. Die 3-zügige Hauptstelle befindet sich im Ortskern von Bieber und die 2-zügige Außenstelle in der Ottersfuhrstraße im Ortsteil Waldhof.

 

Der Gebäudekomplex der Grundschule Bieber, Außenstelle Waldhof besteht derzeit aus drei eingeschossigen Pavillons, einem zweigeschossigen Erweiterungsbau und einem Verbindungsgang. Im Jahr 1977 wurden zwei der drei Pavillons erbaut und um den dritten im Jahr 1981 erweitert. Sie bestehen aus Stahlskelettkonstruktionen mit Ausfachungen aus Fenster- und Brüstungselementen. Der Erweiterungsbau, der in Holztafelbauweise auf einem monolithisch gebauten Keller erstellt wurde, und der Verbindungsgang wurden 1987 erbaut und liegen im rückwärtigen Teil des Grundstückes. Im nördlichen Teil des Schulgrundstückes und des Schulhofes befindet sich ein stark bewachsenes Biotop.

Die derzeitig für Schulzwecke genutzte Grundstücksgröße beträgt 4.660 m², davon sind 862 m² mit Bestandsgebäuden überbaut.

Die Schule wird derzeit von ca. 147 Schülerinnen und Schülern besucht.

 

2.      Notwendigkeit und Zusammenfassung der baulichen Maßnahmen

Der bauliche Zustand der in den 70er Jahren erbauten Pavillons ist sehr schlecht. Die Fußbodenkonstruktion aus Holzbalken weist aufgrund zu geringer Isolierung und Belüftung mittlerweile erhebliche Schäden auf. Die Fußböden sind an einigen Stellen eingebrochen und mussten repariert werden. Die Fußbodenbeläge in den Klassenräumen sind aus PVC, die entsprechend ihrem Alter starke Gebrauchsspuren aufweisen. Einige der Schwingfenster lassen sich nicht mehr öffnen und sind gemäß den heute geltenden Vorschriften nicht mehr zulässig. Die Unterkellerung des Erweiterungsbaus muss aufgrund des hohen Grundwasserstandes und der Undichtigkeit der Kellerwände durch Pumpen trocken gehalten werden. Hierdurch sind bereits erhebliche Spuren von Wasserschäden an dem Kellerfußboden sichtbar.

Die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen an den Pavillons, wie z.B. die Belüftung des Fußbodenzwischenraumes und dessen Dämmung sowie die Sanierung und Dämmung der gesamten Gebäudehülle sind sehr umfangreich und aufwendig. Der zweigeschossige Erweiterungsbau bedarf zum Einen einer energetischen Ertüchtigung und zum Anderen wären erhebliche Vorkehrungen zu treffen, die ein Überfluten des Kellers verhindern. Hierbei würde u.a. eine mechanische Zwangsbelüftung für die Kellerräume notwendig werden. Zudem ist die technische Gebäudeausrüstung für alle Gebäudeteile veraltet, unterdimensioniert oder energetisch ungenügend. Um den heutigen Anforderungen an Energie, Brandschutz und Technik gerecht zu werden, würden für alle Gebäudeteile sehr umfangreiche Ertüchtigungsmaßnahmen erforderlich werden.

Für die Erfüllung der heutigen Bedürfnisse an zukunftsorientierte Lern- und Lehrkonzepte, Ganztagsbetreuungsangebote, und um dem Wunsch nach flexiblen, pädagogischen Konzepten nachzukommen, werden zusätzliche Räume (u. a. Bibliothek, Mittagsversorgung und Nachmittagsbetreuung) benötigt, die in den vorhandenen Gebäuden nicht untergebracht werden können.

Eine vor Planungsbeginn erstellte Machbarkeitsstudie für beide Schulstandorte kam zu dem Ergebnis, dass aus o.g. Gründen für diesen Schulstandort ein Neubau die wirtschaftlich sinnvollste und nutzerorientierteste Variante darstellt.

 

3.      Zweckmäßigkeit der Baumaßnahme/Vergleich der Variante

3.1      Variantenvergleich und Beurteilung

Es wurden drei Varianten unter der Vorgabe untersucht, entweder den kompletten Bestand abzureißen und neu zu bauen (hierin sind zwei verschiedene Raumprogramme untersucht worden), oder alternativ die Pavillons abzutragen, einen Teilneubau zu errichten und den zweigeschossigen Erweiterungsbau zu sanieren. In Variante 1 wird der komplette Gebäudebestand abgerissen und ein Neubau mit der Umsetzung des gesamten Raumprogramms errichtet. Die Kosten für diese Variante belaufen sich auf 7,97 Mio. €, hiermit wird das zur Verfügung stehende Budget um 1,07 Mio. € überschritten. Die Variante 2 sieht ebenfalls einen Neubau vor, allerdings ist das Raumprogramm um einen Mehrzweck- und Archivraum sowie einer Unterkellerung reduziert worden. Der Bedarf eines Mehrzweckraumes soll erst durch die geplante und später zu errichtende Turnhalle (nicht Bestandteil dieser Beschlussvorlage) multifunktional gedeckt werden. Diese Variante schließt mit 6,9 Mio. € in Höhe des zur Verfügung stehenden Budgets ab. In Variante 3 wird das gesamte Raumprogramm umgesetzt. Die Pavillons werden abgetragen und ein Teilneubau errichtet, weiterhin wird das zweigeschossige Erweiterungsgebäude saniert und umgebaut. Die Kosten für die Variante 3 belaufen sich auf 7,85 Mio. € und übersteigen somit das vorgegebene Budget um 0,95 Mio. €. Alle Varianten wurden in Passivhausstandard geplant.

Bei der Analyse der drei Varianten stellt sich die Variante 2 als die wirtschaftlich sinnvollste dar. In diesem Fall wird ein Neubau erstellt, der sich harmonisch und gut organisiert mit einem großzügigen neuen Pausenhof auf dem Schulgrundstück unterbringen lässt.

 

3.2      Natur und Landschaft/Umweltverträglichkeit

Der Neubau der Grundschule Bieber, Außenstelle Waldhof liegt im Stadtteil Waldhof und ist umgeben von Wiesen und Wäldern.

Das Grundstück für den Neubau der Grundschule wird durch die Ottersfuhrstraße im Süden, die Straße Kleewasem im Osten, das angrenzende Evangelische Gemeindezentrum im Westen sowie im Norden durch Einfamilienhäuser und ein Biotop mit starkem Baumbewuchs begrenzt. Nach Westen und Norden trennt ein bewachsener Lärmschutzwall den vorhandenen Schulhof von der umgebenden Bebauung ab. Das dicht bewachsene Biotop zieht sich im Osten vorbei am Bestand bis hin zu dem an der Ottersfuhrstraße gelegenen Jugendzentrum.

Der Neubau ersetzt den Bestand und belegt zukünftig einen Teil des Grundstücks, der momentan noch als Schulhof genutzt wird.

Für die zu einem späteren Zeitpunkt zu errichtende Turnhalle und den neu zu schaffenden Schulhof ist ein Eingriff in Teile des angrenzenden Biotops erforderlich. Die Einzelbäume auf dem Schulhofgelände können bis auf eine Schwarzerle an der Ottersfuhrstraße, die nicht im derzeitigen Baufeld liegt, nicht erhalten werden. Die zu rodende Fläche wurde ermittelt und beträgt für das Biotop 1.890 m². Desweiteren werden 11 Einzelbäume auf dem derzeitigen Schulgrundstück gefällt. Die Maßnahmen sind im gesamten Umfang nach dem Bundesnaturschutzgesetz, der Bundesartenschutzverordnung usw. (siehe hierzu anliegende Stellungnahme des Umweltamtes) genehmigungspflichtig. Der Umfang für die „Eingriffs-Ausgleichsregelung und die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung“ wurde direkt mit dem Umweltamt abgestimmt.

Der neue Schulhof und die umgebenden Freiflächen werden naturnah und soweit möglich unversiegelt gestaltet. Hügel, Gras- und Rindenmulchflächen, neu gepflanzte Bäume, Hainbuchenhecken und Sträucher bilden künftig vielfältige Freiflächen aus.

Nach Klärung der Finanzierung wird der Stadtverordnetenversammlung eine separate Vorlage für den Turnhallenneubau zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

 

4. Beschreibung der Maßnahme
Bauliche Maßnahmen:

Der Neubau umfasst den Bau einer 2-zügigen Grundschule. Es gilt sowohl die Bedürfnisse der Schule an Raum und Aufenthaltsqualität zu erfüllen als auch den heutigen technischen und energetischen Anforderungen gerecht zu werden.

 

Der Schulneubau mit einer Gesamt-BGF (Brutto-Grundfläche) von 2.659 m² ersetzt den vorhandenen Gebäudekomplex aus Pavillons und Erweiterungsbau. Das Gesamtgrundstück wird um 1.890 m² aus der vorhandenen Schulerweiterungsfläche vergrößert, sodass das künftige Schulgrundstück insgesamt 6.550 m² aufweist. Dieses wird durch die neue Grundschule mit 2.110 m² überbaut. Der neue zweigeschossige Kopfbau im Westen markiert den Haupteingang. Über den großzügigen Vorplatz gelangen Schüler und Lehrer in das Foyer, das zugleich multifunktional als Begegnungs- und Freizeitbereich genutzt wird. Dieser Bereich wird von der Cafeteria im Norden und der Bibliothek im Süden umrahmt. Cafeteria und Eingangshalle können zusammen gelegt werden und bieten so ausreichend Fläche für Veranstaltungen, Schulfeste, etc. Im Obergeschoss des Kopfbaues befinden sich die Fachklassen für Kunst, Musik und EDV sowie die Schulverwaltung. Neben den Klassen- und Differenzierungsräumen sind im erdgeschossigen Flachbau auch die Räume der Vorklasse und, zum Schulhof hin orientiert, die Räume der Nachmittagsbetreuung vorgesehen. Das Raumkonzept ermöglicht eine rein erdgeschossige Organisation der Klassenbereiche mit direktem Einzelbezug zum Außenraum. Jedem Klassenraum ist ein Klassengarten zugeordnet, der von der jeweiligen Klasse gepflegt und bepflanzt werden kann. Idealtypisch sind jeweils zwischen zwei Klassenräumen die erforderlichen Gruppenräume (Differenzierungsräume) angeordnet. Zur optimalen natürlichen Belichtung aller Schülerarbeitsplätze sind die Klassenräume zweiseitig von Westen und Osten belichtet. Jeweils 4 Klassenräume liegen zusammen mit 2 Gruppen- und 2 Vorbereitungsräumen in den beiden äußeren Gebäudeteilen des Flachbaus; im mittleren Gebäudeteil liegen die Vorklasse sowie der zentral angeordnete Sanitärbereich und - in unmittelbarer Nähe zum Kopfbau, zur Verwaltung und den Fachklassen - das Lehrerzimmer. Durch die erdgeschossige Anordnung der Klassenräume, ist die Schule ohne zusätzlichen baulichen Aufwand behindertengerecht. Zur Erschließung der Fachklassen im Obergeschoss wird ein Personenaufzug eingebaut. Von den Klassenbereichen im Erdgeschoss gelangen die Schüler über zwei Ausgänge zu dem östlich liegenden Schulhof.

 

Bauablauf:

Zunächst erfolgt die Erstellung der temporären Klassenraummodule am Standort der geplanten Turnhalle. Hierfür sind Vorabmaßnahmen wie das Roden eines Teilbereiches des Biotops erforderlich. Anschließend wird der Altbestand der Schulgebäude rückgebaut und der Schulneubau erstellt. Nach Bezug des Neubaus werden die Klassenraummodule demontiert. Der für die künftige Turnhalle vorgesehene Bereich wird für die Zwischennutzung als zusätzlicher, temporärer Schulhof mit einer wassergebundenen Decke versehen. Im Bereich der geplanten Schule wird der nicht tragfähige Boden unterhalb der Einzel- und Streifenfundamente durch Magerbeton ausgetauscht, d.h. die Fundamente werden auf den tragfähigen Boden tiefer geführt. Die Bodenplatten beider Gebäude werden aufgrund der Nachgiebigkeit der Anfüllung als freitragende und auf den Fundamenten gelagerte Platten konstruiert. Bedingt durch den Grundwasserstand werden die Bodenplatten aus wasserundurchlässigem Stahlbeton hergestellt.

 

Konstruktion:

Der eingeschossige Klassentrakt wird aufgrund seiner Gebäudelänge als Stahlbetonskelett mit Stahlstützen und nichttragender Mauerwerksausfachung aus Porenbeton-Mauerwerk errichtet. Die Innenwandflächen werden mit einem geglätteten Gipsputz verputzt. In dem Küchen- und Sanitärbereich wird auf dem Mauerwerk ein Kalkzementputz als Fliesenunterputz aufgebracht.

Die Fassaden werden mit vorgestelltem, nicht tragendem Verblendmauerwerk im Dünnformat bekleidet und mit einem freien Lüftungsquerschnitt von 2 cm zur tragenden Wand hinterlüftet. Der Zwischenraum der Mauerwerksschalen wird mit expandierter Wärmedämmung nach DIN 13163 mit einer Dämmstärke von 18 cm gedämmt.

Die Glasfassaden werden in thermisch getrennter Holz-Pfosten-Riegel-Konstruktion erstellt. Die Profile im Inneren werden aus Eichelamellen verleimt, die Oberfläche wird geölt. Die äußeren Profile und Deckschalen sind aus Aluminium, hoch wärmegedämmt und mit eloxierter Oberfläche. Für die Verglasung wird eine hochwertige, Dreischeiben-Sonnenschutz-Isolierverglasung mit einem U-Wert von 0,6 W/(m²K) gewählt. An den Fensterelementen ist ein außen liegender Sonnen- und Blendschutz in Form von Senkrechtmarkisen aus textilem Screengewebe vorgesehen. Die Behänge werden durch elektromotorisch gesteuerte Rohrmotoren betrieben. Eine übergeordnete Sensorik (Wind- und Regenwächter) wird installiert. Die Klassen- und Gruppenräume erhalten zusätzlich innen liegende Rollos, um den Sicht- und Blendschutz bei jedem Wetter zu gewährleisten.

Die tragenden Innenwände werden in Sichtbeton ausgeführt. Nichttragende Sanitärwände werden als Gipskartonwände in Metallständerkonstruktion errichtet. Tragende Innenstützen werden zu Teilen in Sichtbeton ausgeführt. Im Bereich vor den Fassaden werden sie als Stahlrundrohr mit Kopf- und Fußplatte aufgestellt.

Sämtliche Bodenbeläge werden in Linoleum ausgeführt, ausgenommen sind die Küchen- und Sanitärbereiche. Die Küche erhält rutschhemmende Bodenfliesen im Format 150x150 mm. Die Sanitärbereiche erhalten ebenfalls rutschhemmende Bodenfliesen, allerdings als Mosaikfliesen in 25x25 mm.

Die Geschoss- und Dachdecken werden als linien- und punktförmig gelagerte, unterzugsfreie Stahlbeton-Flachdecken in einer Deckenstärke von 25 cm ausgebildet. In den Klassen- und Gruppenräumen werden Teilflächen abgehängt und als Gipskarton-Akustikdecken ausgeführt. In diesen Teilflächen sind sämtliche Deckeneinbauleuchten und Deckenlautsprecher integriert. Oberhalb der Abhangdecken befinden sich unterstützende Heizflächen zur Abdeckung von Spitzenlasten.

Flur- und Erschließungsbereiche werden ebenfalls abgehängt. Da diese nicht den Anforderungen eines Aufenthaltsraumes unterliegen, werden sie als glatte Gipskartondecken ohne raumakustische Funktion eingebaut. Hier werden Zuluftkanäle der Lüftungsanlage sowie Elektroleitungen nicht sichtbar geführt.

Sämtliche Dachflächen werden extensiv begrünt. Im Kopfbau wird zur natürlichen Belichtung der Halle ein Glasoberlicht als thermisch getrennte Pfosten-Riegel-Konstruktion aus Stahl mit hochwärmegedämmten Profilen und einer hochwertigen Sonnenschutz-Isolierverglasung mit einem U-Wert von 0,6 W/(m²K) eingebaut. Die einläufige, repräsentative Hallentreppe im Eingangsbereich wird als Stahlkonstruktion ausgeführt.

 

Außenanlagen:

Der an den Klassentrakt anschließende Schulhof im Osten wird als geschützter Freibereich mit größtmöglichen unversiegelten Flächen naturnah gestaltet. Nach Norden zum Biotop ist eine dichte Hecke mit starkem Baumbewuchs vorgesehen, die das Gefühl von Geborgenheit unterstreichen soll. Nach Süden entlang der Ottersfuhrstraße fasst ein Zaun mit einer begleitend gepflanzten Buchenhainhecke das Gelände und soll ebenfalls den Schülern Schutz und Geborgenheit vermitteln. Durch die Bepflanzung tritt der Zaun in den Hintergrund. Die vorgelagerte Buchenhainhecke trägt ganzjährig Blätter, deren Färbung die Jahreszeiten ablesbar macht.

Die vorhandenen Spielgeräte werden abgebaut, eingelagert und soweit technisch funktionsfähig bei der Neugestaltung des Schulhofs in die Gesamtanlage integriert. Der vielfältig gestaltete Freibereich ist durch unterschiedliche, harmonisch in die Freiraumgestaltung eingebettete Elemente gegliedert. Offene befestigte Flächen bieten Raum für Ballspiele. Hier wird beispielsweise ein Basketballkorb aufgestellt. Durch unterschiedliche Bodenbeschaffenheiten, Mulden und Hügel, Anpflanzungen in verschiedenen Höhen und Dichten entstehen kleine Buchten, die den Schülern als Rückzugsbereiche dienen. In Gruppen arrangierte Findlinge und Baumstämme sowie die verschiedenen Spielgeräte fördern Bewegung, Fein- und Grobmotorik und bieten vielfältige altersgemäße Möglichkeiten zur kreativen Gestaltung der Pausen und Nachmittage.

Zusammen mit den Klassengärten ergeben sich attraktive und differenzierte Erfahrungs- und Erlebnisbereiche. Alle Bereiche des Schulhofs sind über befestigte Wege barrierefrei zu erreichen.

Der Bereich für die zu einem späteren Zeitpunkt zu realisierende Turnhalle wird mit einer wassergebundenen Decke versehen.

 

 

4.2 Technische Gebäudeausrüstung

 

4.2.1 Gebäudeleittechnik (GLT)

Die geplanten technischen Anlagen werden vollständig mit einer digitalen Regelung ausgerüstet, um die Heizung, Lüftung und den Sonnenschutz zu steuern. Es sind zwei Informationsschwerpunkte (ISP) vorgesehen:

ISP 1: Technikraum West mit einer Raumlufttechnischen Anlage (RLT-Anlage) und dem Hausanschlussraum für Wasser.

ISP 2: Technikraum Mitte mit zwei RLT-Anlagen für den Klassentrakt und die Heizungsanlage.

In den Klassenräumen, Fachklassen und den allgemeinen Räumen sind Einzelraumregelungen zur Erfassung und Regelung der Raumtemperatur vorgesehen. Alle Einzelraumregler sowie die ISP 1 und ISP 2 sind über ein BUS-System gekoppelt und zum Datenaustausch geeignet. Die verschiedenen Parameter werden auf einen Zentralrechner im Hausmeisterraum aufgeschaltet und können individuell eingestellt werden.

 

4.2.2 Heizung

Die Wärmeversorgung des Gebäudes soll über einen Gas-Brennwertkessel erfolgen. Die Wärmeerzeugung wird auf Temperaturen von 60°C im Vorlauf und 35°C im Rücklauf ausgelegt. Das Heizungssystem für die Heizflächen wird als Zweirohrheizungsanlage ausgeführt. Die Berechnung der Heizlast und Auslegung der Heizflächen erfolgt gemäß DIN EN 12831 auf 20°C Innentemperatur. Zur Grundbeheizung der Räume werden Heizregister auf den bauseitigen abgehängten Deckensegeln angebracht. Diese decken die Grundheizlast vor allem in der Zeit, in der die RLT-Anlagen abgeschaltet werden (Nacht- und Wochenendbetrieb). Bei Nutzung der Räume und Betrieb der Lüftungsanlage erfolgt die Beheizung über die inneren Lasten (Personen) und die Lüftung. Die Küche mit Nebenräumen und die Sanitärräume werden mit Röhren-Heizkörpern ausgestattet.

 

4.2.3 Sanitär

Das Gebäude muss über einen neuen Abwasser-Hausanschluss an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden. Die Entwässerung des Gebäudes ist als Trennsystem geplant. Die Entsorgung des Schmutzwassers erfolgt über die Grundleitungen unter der Bodenplatte. Die Regenentwässerung erfolgt innen liegend über Flachdachabläufe und Fallleitungen durch die Geschosse bis zur Bodenplatte. Der vorhandene Brauchwasser-Hausanschluss der alten Schule muss stillgelegt und zurückgebaut werden. Das neue Gebäude benötigt einen neuen Trinkwasser-Hausanschluss.

Alle Kalt-, Warmwasser- und Zirkulationsleitungen sowie Absperrventile werden gegen Wärmeverluste und Schwitzwasser nach der gültigen EnEV gedämmt.

 

4.2.4 Elektro

Niederspannungshauptverteilungen und Unterverteilungen werden gemäß den geltenden technischen Regeln eingebaut. Die Schule erhält eine Einbruchmeldeanlage, Blitzschutzanlage, RWA-Anlage (Rauch- und Wärmeabzug) für die Eingangshalle sowie eine Hausalarmanlage und ein Datenübertragungssystem zur Steuerung der Beleuchtungs- und Sonnenschutzanlage.

 

Für die Belichtung werden Leuchtstofflampen bzw. Kompaktleuchtstofflampen mit elektronischen Vorschaltgeräten eingesetzt. In den WC-Bereichen werden Einbaudownlights installiert, die über Präsenzmelder geschaltet werden. Die Vorgaben aus dem EBPG (Energiebetriebenen-Produkte-Gesetz) werden eingehalten. Für das Schulgebäude ist eine Sicherheitsbeleuchtungsanlage als Zentralbatteriesystem nach DIN VDE 0108 vorgesehen. In der Außenanlage und für die Wege auf dem Gelände werden Bodeneinbaustrahler mit rutschhemmenden Glasscheiben in Kombination mit Mastleuchten installiert. Die Steuerung erfolgt über Dämmerungsschalter und Zeitschaltuhr.

 

Für jeden Klassenraum, Lehrerzimmer und Verwaltungsraum sind Datenanschlüsse vorgesehen. Zu diesem Zweck wird ein passives Datennetz aufgebaut.

 

4.2.5 Raumlufttechnische Anlagen (RLT)

Für die Küche sind zwei Abzugshauben über der Spülmaschine und über den Konvektomaten vorgesehen. Die Abluft wird aufgrund der Geruchsbelästigung direkt über das Dach abgeführt. Die Zuluftversorgung erfolgt über eine der drei installierten RLT-Anlagen im Vorrangbetrieb. Dies bedeutet, dass bei Betrieb der Küchenzuluft, die entsprechende Luftmenge in den Allgemeinräumen im EG und in den Fachräumen im OG reduziert wird. Damit kann auf ein eigenes Zuluftgerät für die Küche verzichtet werden. Für die Klassenräume werden drei RLT-Geräte als kombinierte Zu- und Abluftgeräte  installiert. Alle Luftkanäle und Schächte werden mit Mineralwollmatten gegen Wärmeverluste isoliert.

Die Entlüftung der Sanitärräume erfolgt über eigene Zu- und Abluftgeräte mit Wärmerückgewinnung, damit die RLT-Anlagen im Sommer ggf. abgeschaltet werden können und die WC-Entlüftung trotzdem noch möglich ist. Der Betrieb erfolgt nutzungsabhängig über Präsenzmelder und Nachlaufregelung.

 

 

5. Klimaschutz und Energieeffizienz

5.1 Energieeffizienzbetrachtung
Folgender energetischer Standard soll umgesetzt werden:

Die EnEV 2009 (Energieeinsparverordnung) wird gehalten, darüber hinaus wird für diese Maßnahme der Passivhausstandard angewandt.

 

Primärenergiebedarf

Energetische Faktoren

Bestand

[kWh/m²a]

Neubau

[kWh/m²a]

Einsparung

%

Primärenergiebedarf

Q,P, st

230

107

ca. 53

Endenergie Heizung

171,8

15

ca. 91

Endenergie Strom

15,6

33,2

ca. -47

Der Stromverbrauch erhöht sich durch die Lüftungsanlage.

 

CO2-Emissionen

Bestand

[kg/m²a]

Neubau

[kg/m²a]

Einsparung

%

49,76

26,6

ca. 46,5

 

Passivhaus

Der Schulneubau wird in Passivhausstandard errichtet. Da der Baubeginn für den Sommer 2012 vorgesehen ist und in diesem Jahr voraussichtlich die neue EnEV 2012 in Kraft tritt, ist eine Realisierung des Schulneubaues nach EnEV 2009 nicht mehr zukunftsorientiert. Die in der EnEV 2012 geforderten energetischen Neubaustandards werden voraussichtlich nur unwesentlich von den heutigen Passivhausstandards abweichen.

 

Heizung

Die Beheizung des bestehenden Schulgebäudes erfolgt derzeit über einen Gas-Brennwertkessel mit einer Heizleistung von 99,5 kW. Der Gas-Brennwertkessel wurde 2005 eingebaut. Dieser wird beim Abriss der Schule ausgebaut und an die GBM für eine anderweitige Verwendung übergeben.

Zur Beheizung der Grundschule ist der Einbau eines neuen Gas-Brennwertkessels als Wandtherme mit raumluftunabhängiger Betriebsweise vorgesehen. Die Heizleistung beträgt ca. 70 kW.

 

Alternativen für eine neue Wärmeversorgung wurden mit folgendem Ergebnis untersucht.

 

Solarthermie

Es ist geplant, die Warmwasserversorgung der zu einem späteren Zeitpunkt zu errichtenden Turnhalle mittels Solarthermie zu gewährleisten.

 

Geothermie

Für eine Beheizung mit Wärmepumpe und Erdsonden müssten Erdsonden in einer Tiefe von ca. 100 m eingebracht werden. Da in der Schule aufgrund des Passivhausstandards der Wärmebedarf gering ist und so gut wie kein Kältebedarf vorliegt, ist es weder wirtschaftlich noch aus Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit sinnvoll, eine Versorgung über Erdwärme für die Schule vorzusehen. Der Kältebedarf der Schule ist aufgrund passiver Maßnahmen, wie außen liegender Sonnenschutz, auf ein Minimum reduziert. Der noch bestehende Kältebedarf kann über Fensterlüftung (Nachtauskühlung) gedeckt werden.

 

Fernwärme

Der Standort ist nicht an das Fernwärmenetz der Stadt Offenbach angeschlossen. Im gesamten Stadtteil Bieber wie auch in Waldhof liegen keine Fernwärmeleitungen. Die Entfernung zur nächsten Fernwärmeleitung beträgt ca. 4,2 km.

 

Biogas- oder Holzpelletanlage

Für beide Anlagen wären eine neue Kesselanlage und ein neuer Brennstoff-Lagerraum für rund 850.000,00 € erforderlich. Demgegenüber kann ein neuer Gas-Brennwertkessel für rund 8.600,00 € installiert werden. Eine Biogas- oder Holzpelletanlage wird daher aus Kostengründen nicht empfohlen.

 

Klein-Blockheizkraftwerk-Anlage (BHKW)

Diese Alternative wurde untersucht und als unwirtschaftlich bewertet. Ein BHKW ist nur dann wirtschaftlich, wenn es eine jährliche Laufzeit von ca. 5.000 bis 6.000 Stunden aufweist. Das BHKW sollte daher idealerweise auch in den Übergangszeiten und im Sommer in Betrieb sein. Aufgrund der Passivhausbauweise fällt in den Übergangszeiten aber so gut wie kein Heizbedarf an. Auch besteht nur für die Küche Warmwasserbedarf, für den jedoch die Leistung eines BHKW überdimensioniert wäre. Hieraus ergeben sich daher keine ausreichenden und wirtschaftlichen Laufzeiten.

 

5.2 Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG)
Die Anforderungen nach dem EEWärmeG werden im vorliegenden Fall nach § 7, Nr.2, durch "Maßnahmen zur Einsparung von Energie über die Vorgaben der EnEV hinaus" erfüllt. Nach Anlage zur EEWärmeG, Nr. VI, ist eine Unterschreitung der Anforderungen nach EnEV 2009 > 15% erforderlich. Durch den Einsatz von Passivhaustechnologien, wie z.B. einer zentralen Raumlufttechnik zur Reduktion der Lüftungswärmeverluste, den Einbau von Dreischeiben-Sonnenschutz-Isolierverglasung mit einem U-Wert von 0,6 W/(m²K), die Anwendung moderner Gebäudeleittechnik zur Erfassung und Regelung der Raumtemperatur und eine extensive Begrünung der Dachflächen, wird eine Unterschreitung von ca. 20% erreicht.

 

5.3    Dach- und Fassadennutzung für Begrünung und Photovoltaik

 

5.3.1 Fassadenbegrünung
Eine Fassadenbegrünung wäre ausschließlich nur mit Rankhilfen denkbar, da ein Einwachsen der Wurzeln hinter die Vorsatzschale auf jeden Fall zu verhindern ist. Hierfür entstehen zusätzliche Kosten für die Rankkonstruktion in Höhe von ca. 75.600,- € für die Anbringung an den Stirnseiten der Klassenräume und an dem Kopfbau sowie zusätzliche Unterhaltskosten von ca. 22.500,- € pro Jahr für den erhöhten Pflegeaufwand. Auf eine Fassadenbegrünung wird daher aus Kostengründen verzichtet.

 

5.3.2   Dachbegrünung

Alle Dachflächen werden extensiv begrünt. Die Vorteile einer Dachbegrünung sind:

Die Begrünung schützt die Dachhaut vor mechanischer und thermischer Beanspruchung. Durch die wärmedämmende Wirkung der Dachbegrünung lässt sich der Heizbedarf im Winter zusätzlich senken. Zudem tritt im Sommer oftmals eine Verbesserung des Raumklimas der sich direkt anschließenden Räume auf. Regenwasser wird erst verzögert abgegeben und verdunstet zum Teil. Entwässerungskanäle und Kläranlagen werden entlastet. Begrünte Dächer können Staub und Schadstoffe aus der Luft filtern und binden. Damit wird zu einer Verbesserung des Stadtklimas beigetragen. Als Entsiegelungsmaßnahme wird zudem der Aufheizung der Umgebung durch versiegelte Flächen entgegengewirkt. Zudem wird neuer Lebensraum für einige Tier- und Pflanzenarten geschaffen.

 

5.3.3    Photovoltaikanlagen

Niedrige und einsehbare Dachflächen werden wie oben beschrieben begrünt. Dies betrifft den eingeschossigen Teil der Schule.

Die für eine Photovoltaikanlage verwertbare Dachfläche des zweigeschossigen Teiles des Schulgebäudes beträgt ca. 350 m². Für den derzeit bestehenden Vertrag mit der Firma Solarart sind nur Dächer rentabel, die eine Mindestgröße von 500 m² ausweisen.

Unabhängig von den vorgenannten Ausführungen sind alle Dachflächen statisch für eine Nachrüstung mit Photovoltaik ausgelegt.

 

5.3.4 Regenwassernutzung

Der Einbau einer Regenwassernutzung für die WC-Anlagen und zur Bewässerung der Grünanlagen wurde geprüft. Ein Einbau einer Zisterne ist nur mit hohem Aufwand möglich, da die Verlegung der Zisterne im Grundwasser erfolgen müsste. Aufgrund der Länge der Anschlussleitungen vom Schuldach bis zu einem gemeinsamen Anschlusspunkt muss die Zisterne so tief eingebaut werden, dass zusätzliche Maßnahmen zur Grundwasserabsenkung beim Einbau sowie eine Auftriebssicherung erforderlich werden. Aufgrund der baulich erforderlichen Maßnahmen im Vergleich zu der relativ geringen Nutzung durch die Schüler ist die Regenwassernutzung mit einer teilweise doppelt auszuführenden Rohrinstallation und dem zusätzlichen Strombedarf für die Wasserpumpe (hoher Primärenergiebedarf) nicht wirtschaftlich und energetisch nicht sinnvoll.

 

 

 

 

 

6.      Schutz-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

 

6.1      Altlasten, Bodenschutz und Lagerung wassergefährdender Stoffe, Gewässerschutz

Das Bodengutachten von Dr. Hug Geoconsult zeigt, dass im Boden eine geringe Menge an Schadstoffen zu finden ist.

Der im Zuge der Tieferführung der Streifenfundamente entstehende Erdaushub ist fach- und deponiegerecht gemäß LAGA zu entsorgen.

Weitere Details sind dem Gutachten von Dr. HUG Geoconsult vom 28.06.2011 zu entnehmen.

 

6.2      Immissionsschutz


6.2.1 Lärmschutz

Der Schallschutz gegenüber Außenlärm, hier maßgeblich Fluglärm, erfolgt nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (Fluglärmgesetz unter Berücksichtigung der vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung in Zusammenhang mit der Erweiterung des Flughafens Frankfurt/Main prognostizierten neuen Fluglärmschutzzone "Tag-Schutzzone 2"). Hiernach sind Fenster mit einem bewerteten Schalldämm-Maß von R'w ca. 38 bis 40 dB erforderlich. Die genaue Ermittlung der Schalldämmung der einzelnen Fenster wird Raum- und Fassadenbezogen nach DIN 4109 bzw. VDI 2719 "Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen" durchgeführt.

Dieser Wert wird mit einer normalen Dreischeibenverglasung erreicht. Die relativ niedrige Schallschutzanforderung für die Fenster des Schulneubaues ergibt sich aus dem großen Wandanteil des Gebäudes.

 

6.2.2 Luftreinhaltung

Obwohl die bebaute Fläche des Schulneubaues mit 2.110 m² deutlich größer ist als die des Bestandsgebäudes mit 862 m², wird mit dem Neubau eine Einsparung an CO2-Ausstoß von insgesamt 46,5 % erreicht. Durch den Einsatz der Wärmerückgewinnungsanlage bei der Lüftungsanlage verringert sich die jährlich benötigte Wärmemenge um 39.660 kWh/a. Allein dadurch reduziert sich der jährliche CO2-Ausstoß durch Vermeidung fossiler Brennstoffe um 9.030 kg/a.

 

6.2.3 Gefahrstoffe in Bauteilen

Gemäß des technischen Berichts des TÜV´s Hessen über die Ermittlung von schadstoffhaltigen Bauteilen und Verwendungen vom 28.06.2011 wurden im Rahmen der Gebäudebegehung am 08.06.2011 alle Räume und Außenbereiche der abzureißenden Gebäudeteile der Grundschule Bieber, Außenstelle Waldhof in Augenschein genommen. Im Wesentlichen wurden im Außenbereich fest gebundene Asbestzementplatten an der Fassade sowie Dämmmaterial aus künstlichen Mineralfasern im Bereich zwischen den Decken und unterhalb des Fußbodens gefunden, die jedoch im eingebauten Zustand für die Nutzer nicht gesundheitsgefährdend sind.

 

Grundsätzlich sind in den Bestandsgebäuden der Grundschule Bieber, Außenstelle Waldhof keine kritischen Zustände festgestellt worden, die einen kurz- bzw. mittelfristigen Handlungsbedarf erfordern. Die hierbei als unkritisch eingestuften Schadstoffe werden im Rahmen der Neubaumaßnahme fachgerecht ausgebaut und entsorgt.

 

 

7.      Natur und Artenschutz

Im Rahmen der Planung wurde dem Amt für Umwelt, Energie und Mobilität der Entwurf vorgestellt und erläutert, die Stellungnahme liegt vor.

 

Für den neuen Schulhof und die zu einem späteren Zeitpunkt zu errichtende Turnhalle wird im Randbereich des angrenzenden Biotops ein Eingriff notwendig. Der vorhandene Baumbestand muss in diesem Bereich des Grundstücks gefällt werden. Die zu rodende Fläche beträgt für das Biotop 1.890 m². Desweiteren werden 11 Einzelbäume auf dem derzeitigen Schulgrundstück gefällt. Der Neubau konzentriert sich auf den vorderen Bereich der zum großen Teil bereits bebauten Fläche des Grundstückes. Es wurde versucht so wenig wie möglich in das angrenzende Biotop einzugreifen.

 

Die Einzelbäume auf dem Schulhofgelände können bis auf eine Schwarzerle an der Ottersfuhrstraße, die nicht im derzeitigen Baufeld liegt, nicht erhalten werden. Als Ausgleich für die Baumfällungen sind Baumneupflanzungen im Bereich des Schulhofes, der Klassengärten und entlang der Otterfuhrstraße vorgesehen. Die vorhandenen und verbleibenden Gehölze werden während der Bauzeit mit geeigneten Maßnahmen geschützt. Die erforderlichen Baumschutzmaßnahmen werden gemäß DIN 18920 „Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“ ausgeschrieben und deren Einhaltung während der Bauausführung streng kontrolliert.

 

Die Freiflächen auf dem Schulhof werden naturnah und soweit möglich unversiegelt gestaltet. Hügel, Gras- und Rindenmulchflächen, neu gepflanzte Bäume, Hainbuchenhecken und Sträucher bilden in Zukunft vielseitige Grünflächen aus.

 

 

8.      Einweisung der Nutzer

Nach Fertigstellung der Maßnahme wird eine fachgerechte Unterweisung mit dem Nutzer durchgeführt und dokumentiert.

 

 

9.      Erläuterung zur Kostenberechnung

Die Kosten für das Projekt wurden aufgrund aktueller Baukosten ermittelt.

 

Zur Prüfung möglicher Förderungen wurde das Büro febis service GmbH eingeschaltet. Gemäß dieser Prüfung gibt es hessenweit und bundesweit derzeit (Abfragen vom 23.02.2011 und 13.09.2011) keine Zuschüsse für die hier anstehende Baumaßnahme.

 

 

10.    Terminplanung und Interimslösungen

Stellung der Interims-Klassenraummodule und Umzug in den Osterferien 2012.

Baubeginn:                          Sommer 2012

Fertigstellung:                      Ende 2013

 

Während der gesamten Baumaßnahme wird der Unterricht auf der Liegenschaft der Außenstelle in temporären Klassenraummodulen fortgeführt. Die Klassenraummodule werden auf dem Baufeld der künftigen, zu einem späteren Zeitpunkt zu realisierenden, Turnhalle errichtet. Durch diese Anordnung kann das Interimsgebäude unabhängig von dem Baustellenbetrieb über die Straße „Kleewasem„ erschlossen werden. Hierdurch werden Schnittstellen minimiert und mögliche Gefahrenpotenziale ausgeschlossen.

Gemäß Rahmenvertrag vom 21.12.2005 (Magistratsbeschluss Nr. 393/05 vom 19.10.2005 und Stadtverordnetenbeschluss DS I (A) 108 vom 17.11.2005) übernimmt die EEG ab 01.01.2006 treuhänderisch die Auftragsvergabe und Zahlungsabwicklung während der Ausführung der Projekte (Leistungsstufe III) mittels eines ihr zur Verfügung gestellten projektspezifischen Treuhandkontos.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine detaillierte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.

Anlage:

Stellungnahme des Amtes für Umwelt, Energie und Mobilität

Bestandsplan

Lageplan Neubau