Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
2011-16/DS-I(A)0131Ausgegeben am 10.01.2012
Eing. Dat. 22.12.2011
Betriebskommission „MainArbeit, Kommunales Jobcenter Offenbach“
hier: Wahl der Mitglieder und Stellvertreter
Antrag Magistratsvorlage Nr. 427/11 (Dez. I, Amt 10) vom 21.12.2011
Die Stadtverordnetenversammlung möge
1. 5 Stadtverordnete als ordentliche Mitglieder sowie
5 Stellvertreterinnen oder Stellvertreter
2. 5 weitere auf dem Gebiet der Arbeitsförderung besonders erfahrene Personen als
ordentliche Mitglieder sowie
5 Stellvertreterinnen oder Stellvertreter
und
3. als Mitglieder des Personalrates
Frau Claudia te Brake
Herr Joachim Rumpf
als Stellvertreterinnen:
Frau Franziska Heil
Frau Janine Sothmann-Förter
in die Betriebskommission des Eigenbetriebs „MainArbeit, Kommunales Jobcenter Offenbach“ wählen.
Begründung:
Gemäß § 5 der Betriebssatzung gehören der Betriebskommission des Eigenbetriebs „MainArbeit, Kommunales Jobcenter Offenbach“ neben dem Oberbürgermeister oder einem von ihm zu bestimmenden Mitglied des Magistrats sowie zwei weiteren Magistratsmitgliedern (darunter der für das Finanzwesen zuständige Beigeordnete) fünf Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, die für die Dauer ihrer Wahlzeit aus ihrer Mitte gewählt werden, und fünf weitere auf dem Gebiet der Arbeitsförderung besonders erfahrene Personen an. Für jedes Mitglied der Betriebskommission wird ein Vertreter bestellt.
Weiterhin sind zwei Mitglieder des Personalrates des Eigenbetriebs auf dessen Vorschlag von der Stadtverordnetenversammlung nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl für die Dauer der Wahlzeit des Personalrates zu wählen.
Gewählt werden die Stadtverordneten und ihre Stellvertreterinnen oder Stellvertreter von der Stadtverordnetenversammlung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl, die besonders erfahrenen Personen nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl.
Bis zur Neuwahl des Personalrats im Mai 2012 hat der Personalrat die genannten Personen zur Wahl vorgeschlagen.
Nach dem Vollzug der im Tenor genannten Wahlen erfolgt die Berufung der gesamten Betriebskommission durch den Magistrat.