Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 26. Januar 2012
11. Grundsatzbeschluss Wertsicherungsklausel
Antrag Piraten vom 11.01.2012, 2011-16/DS-I(A)0133
Änderungsantrag Piraten vom 24.01.2011, 2011-16/DS-I(A)0133/1
Änderungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FW vom 26.01.2012,
2011-16/DS-I(A)133/2
Beschlusslage:
2011-16/DS-I(A)133/2
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, ob bei der Ausarbeitung der Verträge, welche eine Kaufoption in der Dauer von einem Jahr oder mehr beinhalten, eine Wertsicherungsklausel aufgenommen werden kann, welche den Kaufpreis entsprechend der wirksam gewordenen Inflation zwischen Abschluss des Kaufvertrages und Ausübung der Kaufoption anheben würde, wobei eine Basis-Inflation von 3% unbeachtet bleiben könnte. Desweiteren ist zu prüfen und zu berichten, ob von einem grundsätzlichen Vorgehen in begründeten Einzelfällen abgewichen werden könnte.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
2011-16/DS-I(A)133/2
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, ob bei der Ausarbeitung der Verträge, welche eine Kaufoption in der Dauer von einem Jahr oder mehr beinhalten, eine Wertsicherungsklausel aufgenommen werden kann, welche den Kaufpreis entsprechend der wirksam gewordenen Inflation zwischen Abschluss des Kaufvertrages und Ausübung der Kaufoption anheben würde, wobei eine Basis-Inflation von 3% unbeachtet bleiben könnte. Desweiteren ist zu prüfen und zu berichten, ob von einem grundsätzlichen Vorgehen in begründeten Einzelfällen abgewichen werden könnte.
2011-16/DS-I(A)133/1
Durch Annahme der DS-I(A)0133/2 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende DS-I(A)0133/1:
2011-16/DS-I(A)133
Durch Annahme der DS-I(A)0133/2 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende DS-I(A)0133:
Der Magistrat wird beauftragt bei der Ausarbeitung der Verträge, welche eine Kaufoption in der Dauer von einem Jahr oder mehr beinhalten, eine Wertsicherungsklausel aufzunehmen, welche den Kaufpreis entsprechend der wirksam gewordenen Inflation zwischen Abschluss des Kaufvertrages und Ausübung der Kaufoption anheben soll, wobei eine Basis-Inflation von 3% unbeachtet bleiben soll. Von diesem grundsätzlichen Vorgehen kann in begründeten Einzelfällen abgewichen werden.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 27.01.2012
Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung