Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0181Ausgegeben am 19.04.2012

Eing. Dat. 19.04.2012

 

 

Bebauungsplan Nr. 618 C/1
- 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 618 A „Waldheim Süd, südlicher Teil“ -
1.
Prüfung abgegebener Stellungnahmen
2.
Beschluss über den Plan als Satzung
3.
Begründung
Antrag Magistratsvorlage Nr. 110/12 (Dez. I, Ämter 62 und 60) vom 18.04.2012


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1.  
Prüfung abgegebener Stellungnahmen

1.1 Die Hinweise der Unteren Denkmalschutzbehörde, das Landesamt für Denkmal-
      pflege zu beteiligen und bei archäologischen Funden die Denkmalschutzbehörde
      einzuschalten werden, wie auf Seite 2 der Anlage 3 dargestellt, beachtet.

1.2
Die Hinweise des Jugendamtes bezüglich der Errichtung einer Kindertagesein-
      richtung innerhalb des Bebauungsgebietes werden, wie auf Seite 2 der Anlage 3
      beschrieben, zur Kenntnis genommen.

1.3
Der Hinweis des Amtes für Umwelt, Energie und Mobilität in den Textlichen
     
Festsetzungen, Abschnitt C Nr. 1.3 des Bebauungsplanes auf die Nennung der
     
Haubenlerche zu verzichten wird, wie auf Seite 3 der Anlage 3 dargestellt,
     
berücksichtigt. Die weiteren Hinweise zur Untersagung von Erdwärmenutzung
     
aufgrund der Lage im Wasserschutzgebiet sowie zu einem Energie- und
     
Mobilitätskonzept, werden zur Kenntnis genommen.

1.4
Die Anregung der NIO – Nahverkehr in Offenbach GmbH, die im gültigen
     
Nahverkehrsplan 2008/12 empfohlenen Haltestellenpositionen für Busse der
     
Linie 103 bei der Planung zu berücksichtigen wird, wie auf Seite 4 der Anlage 3
     
ausgeführt, beachtet.

1.5 Der Hinweis vom ZWO – Zweckverband Wasserversorgung Stadt und Kreis
     
Offenbach zur Wasserversorgung des Baugebietes wird, wie auf Seite 4 der
     
Anlage 3 beschrieben, zur Kenntnis genommen.

1.6 Die Anregung der NRM – Netzdienste Rhein-Main GmbH für Gas-Union GmbH
     
zur Sicherung des Schutzstreifens der Gasfernleitung und des Begleitkabels
     
wird, wie auf Seite 4 und 5 der Anlage 3 beschrieben, durch eine Ergänzung der
     
Hinweise unter Punkt C Nr. 1.7 des Bebauungsplanes berücksichtigt.

1.7 Die Hinweise des Regierungspräsidiums Darmstadt bezüglich der Bereiche
     
Regionalplanung, Natur- bzw. Landschaftsschutzgebiete,
     
Kampfmittelräumdienst,
     
Grundwasserschutz/Wasserversorgung, Bodenschutz Ost, Kommunales
     
Abwasser sowie die Anregungen zum Immissionsschutz werden, wie auf Seite 6
     
bis 9 der Anlage 3 dargestellt, beachtet.

1.8 Der Hinweis der Deutschen Telekom Technik GmbH, dass die vorgesehenen
     
Änderungen des Bebauungsplanes keine Auswirkungen auf die im Plangebiet
     
befindlichen Telekommunikationsanlagen der Deutschen Telekom AG haben,
     
wird wie auf Seite 9 der Anlage 3 ausgeführt, zur Kenntnis genommen.

1.9 Es wird zur Kenntnis genommen, dass von Seiten der Öffentlichkeit keine
     
Stellungnahmen eingegangen sind.

2.  
Beschluss über den Plan als Satzung
     
Der Bebauungsplan Nr. 618 C/1 für das Gebiet zwischen der Straße An den
     
Linden, der Kastanienstraße, nördlich des Ginsterweges und der Grünfläche „Im
     
Grünen Grund“ (Anlage 1 in der Fassung vom 04.04.2012) wird gemäß
     
§ 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 5 und 51 HGO als Satzung beschlossen.

3.  
Begründung
     
Die Begründung gem. § 9 Abs. 8 BauGB (Anlage 2) vom 04.04.2012 wird dem
     
Bebauungsplan beigefügt.


Begründung:

 

Zu 1:

Während der Offenlage des Bebauungsplanentwurfes 618 C/1 vom 14.03.2012 bis 28.03.2012 und des parallel dazu durchgeführten Beteiligungsverfahrens nach § 4 Absatz 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB wurden die in der Anlage 4 enthaltenen Stellungnahmen abgegeben. Die Inhalte der Stellungnahmen und die Begründungen zum Umgang mit den Stellungnahmen sind in der Anlage 3 im Einzelnen dargelegt.

 

Zu 2:

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB, da der Bebauungsplan 618 C/1 räumlich vollumfänglich innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes 618 A liegt und mit seinen Festsetzungen (wie bisher allgemeines Wohngebiet ohne wesentliche Änderung des Maßes der Nutzung) die Grundzüge der Planung nicht berührt.

 

Darüber hinaus wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 jeweils BauGB abgesehen. Die Planung des Bebauungsplanes 618 C/1 ohne wesentliche Änderungen der Art und des Maßes der Nutzungen führen zu keiner Verschlechterung der ermittelten Umweltsituation. Die Ergebnisse der Umweltprüfung zum rechtskräftigen Bebauungsplan 618 A gelten weiterhin.

 

Nach dem Billigungsbeschluss durch die Stadtverordnetenversammlung am 01.03.2012 hat der Magistrat die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB in der Zeit vom 14.03.2012 bis einschließlich 28.03.2012 durchgeführt. Ort und Dauer der Auslegung wurden vorher ortsüblich in der Ausgabe der Offenbach-Post am 06.03.2012 bekannt gemacht. Öffentlich ausgelegen haben der Übersichtsplan mit Geltungsbereich, der Bebauungsplanentwurf (Planzeichnung und textliche Festsetzungen), die dazugehörige Begründung, die Auswertung der Stellungnahmen aus der Offenlage und der eingeschränkten Beteiligung zum B-Plan 618 C, die Dokumentation der Änderungen nach der Offenlage, der artenschutzrechtliche Fachbeitrag sowie die schalltechnische Untersuchung.

 

Mit Schreiben vom 06.03.2012 wurden die von der Planung in ihrem Aufgabenbereich berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung benachrichtigt. Gleichzeitig erhielten sie gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB die Gelegenheit, bis zum Ende der Auslegungsfrist am 28.03.2012 eine Stellungnahme zum vorgenannten Planentwurf abzugeben.

 

Die während der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen sind unter Punkt 1 dieser Vorlage behandelt und haben zu redaktionellen Änderungen im Bebauungsplan geführt.

 

Nach Durchführung der vorgeschriebenen Verfahrensschritte kann der Bebauungsplan in der Fassung vom 04.04.2012 nunmehr als Satzung beschlossen werden.

 

Zu 3:

Nicht Bestandteil des Bebauungsplanes, diesem aber beizufügen, ist nach § 9 Abs. 8 BauGB eine Begründung. Die Begründung stellt die Grundlagen der Abwägung in ihren zentralen Punkten dar und ist Hilfe für die Auslegung der Festsetzungen.

 

Anlagen:

1)        Bebauungsplan

2)        Begründung

3)       Auswertung der Stellungnahmen

4)        Kopien der Stellungnahmen

 

Verteiler:

13 x HFB

  2 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x UPB

   2 x Minderheitenvertreter (UPB)

   2 x Vertreter (ALB)

   8 x Fraktionen

   4 x Stv.-Büro

 

Hinweis:
Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder bzw. im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die folgenden Fachgutachten zur Einsichtnahme aus:
1) Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
    (Stand: Nov. 2009)
2) Schalltechnische Untersuchung
    (Stand: Jan. 2010)