Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2001 - 2006
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 03.07.2003
Eing. Dat. 03.07.2003
Nr. 525
Dez.:II (Amt 62)
Umlegungsverfahren Waldheim-Süd I
hier: Anordnungsbeschluss gem. § 46 BauGB
Antrag Magistratsvorlage Nr. 188/03 vom 02.07.2003, DS I (A) 525
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
Parallel zur Beschlussfassung zum Bebauungsplan Nr. 618 A –Waldheim-Süd, südlicher Teil– wird für das im beiliegenden Plan dargestellte Gebiet gemäß § 46 des Baugesetzbuches die Umlegung angeordnet.
Das Umlegungsgebiet erhält die Bezeichnung „Waldheim-Süd I“.
Begründung:
Auf Grund der jetzigen Grundstücks- und Eigentumsstruktur ist zur Realisierung des Bebauungsplanes Nr. 618 A eine Neuordnung nach dem IV. Teil des Baugesetzbuches erforderlich. Das zu ordnende Gebiet umfasst 26 Flurstücke mit einer Gesamtfläche von rd. 8,8 ha. Am Verfahren sind 4 Eigentümer beteiligt.
Anlage