Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
2011-16/DS-I(A)0217Ausgegeben am 02.08.2012
Eing. Dat. 05.07.2012
Eigenkapitalstärkung der Klinikum Offenbach GmbH
Antrag Magistratsvorlage Nr. 224/12 (Dez. III, Amt 20, Klinikum Offenbach GmbH) vom 04.07.2012
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Die befristete Patronatserklärung in der im Entwurf beigefügten Form gegenüber
der Klinikum Offenbach GmbH wird beschlossen.
2. Der Magistrat wird zur Ausübung der in der Patronatserklärung aufgeführten
Kündigungsgründe ermächtigt.
Begründung:
Die Klinikum Offenbach GmbH (KliO) ist aufgrund ihrer wirtschaftlich stark angespannten Situation ständig latent insolvenzgefährdet. Da die Liquiditätssituation kritisch ist und keinerlei stille Reserven vorhanden sind, ist die KliO 100%ig auf den Gesellschafter Stadt Offenbach abgestellt. Auch das aktuelle (noch) Zuwarten des Wirtschaftsprüfers bei laufenden Sanierungsbemühungen und während eines aktuellen Markterkundungsverfahrens ist vor diesem Hintergrund zu sehen.
Die drohende Insolvenzgefahr ist nicht zuletzt vor der bestehenden städtischen Bürgschaftskulisse von ca. 260 Mio. € als besonders kritisch zu sehen. Die Gefahr eines mittelbaren oder unmittelbaren Durchgriffs auf den Gesellschafter Stadt Offenbach kann nicht ausgeschlossen werden.
Um der Gefahr zu begegnen und die Möglichkeit einer positiven Fortführungs-prognose für die KliO zu eröffnen, übernimmt die Stadt Offenbach mit der zu beschließenden befristeten Patronatserklärung als alleinige Gesellschafterin der Klinikum Offenbach GmbH (KliO) ausschließlich gegenüber der KliO im nachstehenden Umfang die Verpflichtung, der KliO im Zeitraum der Gültigkeit dieser Patronatserklärung maximal in Höhe von 90.000.000,00 € finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, um eine etwaige Überschuldung zu beseitigen bzw. die KliO in der Weise bis zur Höhe des vorgenannten Betrages auszustatten, dass diese stets in der Lage ist, fälligen finanziellen Verpflichtungen jeweils fristgerecht nachzukommen.
Das Regierungspräsidium wurde von dem Sachverhalt in Kenntnis gesetzt.
Anlage