Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
2011-16/DS-I(A)0226Ausgegeben am 09.08.2012
Eing. Dat. 09.08.2012
Aufnahme eines Kredites bei der Bayerischen Landesbank
Antrag Magistratsvorlage Nr. 290/12 (Dez. III, Amt 20) vom 08.08.2012
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
Die Aufnahme eines Kredites wird unter Anerkennung nachstehender Bedingungen genehmigt:
Geldgeber Bayerische Landesbank, München
Verwendungszweck Kapitalaufstockung Klinikum Offenbach GmbH
Kreditbetrag EURO 30 Mio.
Laufzeit 21.06.2012 bis 23.06.2014
Zinssatz 0,985 %
Auszahlungskurs 100 %
Begründung:
Um die im Haushalt 2012 veranschlagte Kapitalaufstockung des Klinikums Offenbach GmbH zur Zahlung zu bringen, wurde am 21.06.2012 bei der Bayerischen Landesbank ein endfälliges Darlehen über 30 Mio. € mit einer zweijährigen Laufzeit aufgenommen.
Die Kreditaufnahmebestätigung der Bayerischen Landesbank setzt einen Einzelbeschluss der Stadtverordnetenversammlung über die Kreditaufnahme voraus.
Die Kreditaufnahme liegt im Rahmen der für die Haushaltssatzung 2012 erfolgten Genehmigung der Aufsichtsbehörde nach § 103 Abs. 2 HGO. Die nach § 103 Abs. 4 Nr. 2 HGO erforderliche Einzelgenehmigung der Aufsichtsbehörde zur Kreditaufnahme wird eingeholt.