Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 11.09.2003
3a. Straßenreinigungsgebührensatzung
Antrag CDU vom 10.09.2003, DS I (A) 545
Az: 000-0002-01/0187#0261/2003
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit ab:
Binnen 3 Monaten wird eine Bürgerversammlung gemäß § 8a HGO einberufen, welche das Thema Straßenreinigungsgebühren hat.
Zumindest bis zu diesem Zeitpunkt wird der Vollzug von Gebührenbescheiden gemäß § 7 der Straßenreinigungsgebührensatzung ausgesetzt.
(Die Beschlusslage des ebenfalls unter TOP 3 a behandelten Dringlichkeitsantrages DS I (A) 544 ist hier nicht abgedruckt.)
Offenbach a.M., den 12.09.2003
Die stellv. Vorsteherin der Stv.-Versammlung