Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 09.10.2003
11. Ganztägig arbeitende Schulen
Antrag Magistratsvorlage Nr. 281/03 vom 10.9.2003, DS I (A) 548
Az: 000-0002-01/0190#0265/2003
Änderungsantrag CDU vom 08.10.2003, DS I (A) 548/1
Az: 000-0002-01/0190#0283/2003
Ergänzungsantrag PDS vom 09.10.2003, DS I (A) 548/2
Az: 000-0002-01/0190#0285/2003
Beschlusslage:
DS I (A) 548/2, DS I (A) 548
Dritte Änderung und Ergänzung des Schulentwicklungsplans 2000, Teil l „Allgemein bildende Schulen" gemäß § 145 Abs. 5 Hessisches Schulgesetz
Zweite Änderung und Ergänzung des Schulentwicklungsplans 2000, Teil II „Son-derpädagogische Förderung" gemäß § 145 Abs. 5 Hessisches Schulgesetz
Schulorganisationsmaßnahmen gemäß § 146 Hessisches Schulgesetz
Förder-/Eigenmittel
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Der dritten Änderung und Ergänzung des Schulentwicklungsplans 2000, Teil l
„Allgemein bildende Schulen" wird zugestimmt (Anlage 1).
2. Der zweiten Änderung und Ergänzung des Schulentwicklungsplans 2000, Teil II
„Sonderpädagogische Förderung" wird zugestimmt (Anlage 2).
3. Neben den bereits beschlossenen Schulorganisationsänderungen
(Ganztagsangebote an drei Nachmittagen bzw. in offener Konzeption:
Schillerschule, Edith-Stein-Schule, Geschwister-Scholl-Schule und
Mathildenschule) werden die Organisationsformen der nachstehend
aufgeführten Schulen wie folgt erweitert.
Kooperative Ganztagsschule mit offener Konzeption
Schule |
Schulform |
ab Schuljahr |
Bachschule |
Haupt- und Realschule mit Förderstufe |
2004 ff. |
Ernst-Reuter-Schule |
Grund-, Haupt- u. Realschule mit Förderstufe |
2004 ff. |
Leibnizschule |
Gymnasium |
2004 ff. |
Albert-Schweitzer-Schule |
Gymnasium |
2004 ff. |
Eichendorffschule |
Grundschule |
2004 ff. |
Anne-Frank-Schule |
Grundschule |
2004 ff. |
Goetheschule |
Grundschule |
2004 ff. |
Ludwig-Dern-Schule |
Sonderschule |
2004 ff. |
Kooperative Ganztagsschule mit gebundener Konzeption
Schule |
Schulform |
ab Schuljahr |
Schillerschule |
Integrierte Gesamtschule |
2004 ff. |
Erich Kästner-Schule |
Sonderschule |
2004 ff. |
4. Die erforderlichen Zustimmungen des Kultusministeriums gem. § 145
Abs. 6 und gem. § 146 Hessisches Schulgesetz sind einzuholen.
5. Beim Hessischen Kultusministerium sind für bereits anerkannte
ganztägig arbeitende Schulen sowie für Schulen, denen künftig
durch Landesentscheid ein solcher Status zuerkannt wird,
Fördermittel aus dem Investitionsprogramm „Zukunft Bildung und Be-
treuung" (IZBB) zu beantragen und bei Haushaltsstelle 20000.36000 wie folgt zu
veranschlagen:
2003 480.000 Euro
2004 2.000.000 Euro
2005 2.000.000 Euro
2006 2.000.000 Euro
2007 2.000.000 Euro
6. Die Stadt Offenbach a. M. verpflichtet sich, einen Eigenanteil von
mindestens 10% der zuwendungsfähigen Ausgaben der beantragten
Projekte zu übernehmen und die Investitionen innerhalb der
vorgegebenen Frist bis spätestens 31.12.2008 durchzuführen.
Bei Haushaltsstelle 20000.93610 werden die Maßnahmekosten wie folgt veran-
schlagt:
2003 600.000 Euro
2004 2.500.000 Euro
2005 2.250.000 Euro
2006 2.250.000 Euro
2007 2.250.000 Euro
Es ist beabsichtigt, auch in 2008 ff weitere Haushaltsmittel bereitzustellen.
7. Mit der Umsetzung darf erst begonnen werden, wenn die erforderlichen
Genehmigungen und Zuwendungsbescheide des Landes Hessen vorliegen.
Der Haushaltsplan 2004, das Investitionsprogramm und der
Nachtragshaushaltsplan 2003 sind entsprechend anzupassen.
Die Stadtverordnetenversammlung ersucht das Land Hessen, Offenbach bei der Verteilung der freien Mittel für die Einrichtung von Ganztagsschulen im besonderen Maße zu berücksichtigen. Von den 25% der Mittel aus dem Bundesprogramm „Zukunft Bildung und Betreuung“, die nicht nach den Schülerzahlen, sondern nach regionalen Besonderheiten verteilt werden, sollte Offenbach aufgrund seiner Sozialstruktur einen angemessenen Anteil erhalten, um möglichst bald auch der Ausbau eines Ganztagsangebots an einer Grundschule, z.B. der Mathildenschule, finanzieren zu können.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
DS I (A) 548/2
Die Stadtverordnetenversammlung fordert das Land Hessen auf, Offenbach bei der Verteilung der freien Mittel für die Einrichtung von Ganztagsschulen angemessen zu berücksichtigen. Von den 25% der Mittel aus dem Bundesprogramm „Zukunft Bildung und Betreuung“, die nicht nach den Schülerzahlen, sondern nach regionalen Besonderheiten verteilt werden, sollte Offenbach aufgrund seiner Sozialstruktur einen angemessenen Anteil erhalten, um möglichst bald auch der Ausbau eines Ganztagsangebots an einer Grundschule, z.B. der Mathildenschule, finanzieren zu können.
Auf Vorschlag von Herrn Stv. Walther (FDP) und mit Einverständnis der Koalition wird in der DS I (A) 548/2 der 1. Satz wie folgt geändert:
Das Wort „fordert“ wird durch „ersucht“ ersetzt, das Wort „auf“ gestrichen und das Wort „angemessen“ durch „im besonderen Maße“ ersetzt.
Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit unter Berücksichtigung der Änderungen wie folgt:
Die Stadtverordnetenversammlung ersucht das Land Hessen, Offenbach bei der Verteilung der freien Mittel für die Einrichtung von Ganztagsschulen im besonderen Maße zu berücksichtigen. Von den 25% der Mittel aus dem Bundesprogramm „Zukunft Bildung und Betreuung“, die nicht nach den Schülerzahlen, sondern nach regionalen Besonderheiten verteilt werden, sollte Offenbach aufgrund seiner Sozialstruktur einen angemessenen Anteil erhalten, um möglichst bald auch der Ausbau eines Ganztagsangebots an einer Grundschule, z.B. der Mathildenschule, finanzieren zu können.
DS I (A) 548/1
Die Stv.-Versammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
Die im Ursprungsantrag unter Punkt 1., Anlage 1, Abschnitt VI, enthaltene „Ergänzung Schulbaumaßnahmen nach Priorität“ wird wie folgt geändert:
Geschwister-Scholl-Schule
Bachschule
Mathildenschule
Edith-Stein-Schule
Eichendorffschule
Goetheschule
Anne-Frank-Schule
Schillerschule
Leibnizschule
Albert-Schweitzer-Schule
Ernst-Reuter-Schule
DS I (A) 548
Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Dritte Änderung und Ergänzung des Schulentwicklungsplans 2000, Teil l „Allgemein bildende Schulen" gemäß § 145 Abs. 5 Hessisches Schulgesetz
Zweite Änderung und Ergänzung des Schulentwicklungsplans 2000, Teil II „Son-derpädagogische Förderung" gemäß § 145 Abs. 5 Hessisches Schulgesetz
Schulorganisationsmaßnahmen gemäß § 146 Hessisches Schulgesetz
Förder-/Eigenmittel
1. Der dritten Änderung und Ergänzung des Schulentwicklungsplans 2000, Teil l „All-
gemein bildende Schulen" wird zugestimmt (Anlage 1).
2. Der zweiten Änderung und Ergänzung des Schulentwicklungsplans 2000, Teil II
„Sonderpädagogische Förderung" wird zugestimmt (Anlage 2).
3. Neben den bereits beschlossenen Schulorganisationsänderungen
(Ganztagsangebote an drei Nachmittagen bzw. in offener Konzeption:
Schillerschule, Edith-Stein-Schule, Geschwister-Scholl-Schule und
Mathildenschule) werden die Organisationsformen der nachstehend aufgeführten
Schulen wie folgt erweitert.
Kooperative Ganztagsschule mit offener Konzeption
Schule |
Schulform |
ab Schuljahr |
Bachschule |
Haupt- und Realschule mit Förderstufe |
2004 ff. |
Ernst-Reuter-Schule |
Grund-, Haupt- u. Realschule mit Förderstufe |
2004 ff. |
Leibnizschule |
Gymnasium |
2004 ff. |
Albert-Schweitzer-Schule |
Gymnasium |
2004 ff. |
Eichendorffschule |
Grundschule |
2004 ff. |
Anne-Frank-Schule |
Grundschule |
2004 ff. |
Goetheschule |
Grundschule |
2004 ff. |
Ludwig-Dern-Schule |
Sonderschule |
2004 ff. |
Kooperative Ganztagsschule mit gebundener Konzeption
Schule |
Schulform |
ab Schuljahr |
Schillerschule |
Integrierte Gesamtschule |
2004 ff. |
Erich Kästner-Schule |
Sonderschule |
2004 ff. |
4. Die erforderlichen Zustimmungen des Kultusministeriums gem. § 145
Abs. 6 und gem. § 146 Hessisches Schulgesetz sind einzuholen.
5. Beim Hessischen Kultusministerium sind für bereits anerkannte
ganztägig arbeitende Schulen sowie für Schulen, denen künftig
durch Landesentscheid ein solcher Status zuerkannt wird,
Fördermittel aus dem Investitionsprogramm „Zukunft Bildung und Be-
treuung" (IZBB) zu beantragen und bei Haushaltsstelle 20000.36000 wie folgt zu
veranschlagen:
2003 480.000 Euro
2004 2.000.000 Euro
2005 2.000.000 Euro
2006 2.000.000 Euro
2007 2.000.000 Euro
6. Die Stadt Offenbach a. M. verpflichtet sich, einen Eigenanteil von
mindestens 10% der zuwendungsfähigen Ausgaben der beantragten
Projekte zu übernehmen und die Investitionen innerhalb der
vorgegebenen Frist bis spätestens 31.12.2008 durchzuführen.
Bei Haushaltsstelle 20000.93610 werden die Maßnahmekosten wie folgt veran-
schlagt:
2003 600.000 Euro
2004 2.500.000 Euro
2005 2.250.000 Euro
2006 2.250.000 Euro
2007 2.250.000 Euro
Es ist beabsichtigt, auch in 2008 ff weitere Haushaltsmittel bereitzustellen.
7. Mit der Umsetzung darf erst begonnen werden, wenn die erforderlichen
Genehmigungen und Zuwendungsbescheide des Landes Hessen vorliegen.
Der Haushaltsplan 2004, das Investitionsprogramm und der
Nachtragshaushaltsplan 2003 sind entsprechend anzupassen.
Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a.M., den.10.10.2003
Der stellv. Vorsteher der Stv.-Versammlung