Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
2011-16/DS-I(A)0307Ausgegeben am 21.01.2013
Eing. Dat. 13.12.2012
Grundstücksverkauf Senefelderstraße 141, 63069 Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 488/12 (Dez. I, Amt 80) vom 12.12.2012
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Die Stadt Offenbach am Main veräußert an die in der Anlage genannte Käuferin das Grundstück Gemarkung Offenbach Flur 7 Nr. 223/12 = 190 m², zu folgenden wesentlichen Bedingungen:
2. Der Kaufpreis beträgt 67.450,00 EUR (355,00 EUR/m²) und ist innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss zu zahlen und bei dem Untersachkonto 88100.34010 (Erlöse aus Grundstücksverkäufen), Sachkonto 05000000, Produkt 10.01.02 zu vereinnahmen.
3. Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von der Erwerberin getragen.
4. Für alle Verkaufsfälle wird ein dingliches Vorkaufsrecht für die Stadt Offenbach am Main eingetragen.
5. Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.
Begründung:
Das Grundstück Senefelderstraße 141 ist derzeit im Erbbaurecht an die in der Anlage genannte Käuferin vergeben. Diese hat nunmehr Interesse am Erwerb ihres Erbbaugrundstücks.
Aus stadtplanerischer Sicht bestehen keine Bedenken gegen die Veräußerung des Grundstücks. Das Erbbaurecht hat noch eine Restlaufzeit bis zum 31.12.2029. Der aktuelle Erbbauzins beträgt 8,99 EUR/m² = 1.708,10 EUR/Jahr. Der vereinbarte Kaufpreis entspricht einer aktuellen Bodenwertermittlung.
Die Kaufinteressentin ist mit dem vorgenannten Kaufpreis und den sonstigen im Antrag genannten Bedingungen und Modalitäten einverstanden.
Anlagen:
- Plan
- Nichtöffentliche Anlage