Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 07.02.2013

 

TOP 4a

Konsolidierungsvertrag zwischen dem Land Hessen und der Stadt Offenbach am Main

Dringlichkeitsantrag der Stadtverordnetenvorsteherin (Magistratsvorlage Nr. 061/13 (Dez. I)) vom 07.02.2013, 2011-16/DS-I(A)0317

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit 39:5:21 Stimmen wie folgt:

1.    Der beigefügte Konsolidierungsvertrag zwischen dem Land Hessen, vertreten durch das Hessische Ministerium der Finanzen, dieses vertreten durch den Hessischen Minister der Finanzen, und der Stadt Offenbach am Main, vertreten durch den Magistrat, wird beschlossen.

 

2.    Der Magistrat wird beauftragt, den Vertrag zu unterzeichnen.

 

 

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

Herr Stv. Freier (CDU) beantragt im Namen seiner Fraktion namentliche Abstimmung.

 

Die gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung beträgt 71.

 

Bei der Abstimmung anwesend waren 66 Mitglieder. Die Stadtverordnetenversammlung war damit beschlussfähig.

 

Für den Beschlussantrag stimmten 39 Mitglieder, 5 Mitglieder stimmten dagegen,
21 Mitglieder enthielten sich. Ein Mitglied nahm nicht an der Abstimmung teil.

 

Dem Antrag wurde mit der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung zugestimmt.

 

Der Beschluss erfüllt damit das nach § 3 Abs. 3 Satz 3 SchuSG vorgeschriebene Quorum.

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 07.02.2013

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung