Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 14. März 2013

 

 

TOP 6

Zentrales Open Data-Portal für Offenbach
Antrag Piraten vom 27.09.2012, 2011-16/DS-I(A)0251
Ergänzungsantrag FDP vom 06.11.2012, 2011-16/DS-I(A)0251/1
Änderungsantrag Piraten vom 14.01.2013, 2011-16/DS-I(A)0251/2

 

Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0251/2

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

Der ursprüngliche Text wird wie folgt geändert:

 

Der Magistrat wird beauftragt, in Anlehnung an das Open Data Projekt der Stadt Wien [1], dem Vorhaben der Stadt Frankfurt und im Rahmen der e-Government Strategie der Stadt Offenbach, zu prüfen und zu berichten, wie ein Konzept für ein zentrales Open Data Portal der Stadt Offenbach aussehen kann und mit welchen Kosten es verbunden wäre.

 

Dabei soll insbesondere die Inanspruchnahme von öffentlichen Fördergeldern, wie aus dem "Information and Communication Technologies Policy Support Programme" (ICT PSP) [2] der Europäischen Kommission berücksichtigt werden.

 

Folgende Anforderungen soll das Konzept erfüllen:

 

-        Über das Portal werden Informationen und Daten der Ämter und Verwaltungsstellen der Stadt Offenbach (Public Sector Information) und Daten und Inhalte der Offenbacher Bildungs-, Forschungs- und Kultureinrichtungen (Public Sector Content) zur Weiterverwendung angeboten.

 

-        Die Daten und Inhalte werden in sinnvolle, für Menschen und Maschinen lesbare Formate (z.B. CSV, XML) übersetzt und mit standardisierten Lizenzen (z.B. Creative Commons) versehen zur Weiterverwendung angeboten.

 

-        Auf dem Open Data Portal können auch Daten und Inhalte gegen Gebühr zur kommerziellen Weiterverwertung angeboten werden.

 

-        Informationen, Daten und Inhalte an denen kein Zugangsrecht besteht, die nur bei Nachweis eines rechtlichen oder berechtigten Interesses zugänglich sind und die von Urheberrechten oder verwandten Schutzrechten Dritter oder von gewerblichen Schutzrechten erfasst werden, dürfen über das Open Data Portal nicht zur Weiterverwendung und Weiterverwertung angeboten werden (vgl. §1 Absatz 1,2,4 Informationsweiterverwendungsgesetz).

 

-        Zur Umsetzung soll eine bestehende, frei verfügbare Open Data Plattform verwendet werden, damit nur möglichst geringe Kosten entstehen.

 

-        Die Zusammenarbeit mit anderen Kommunen zur Kostenersparnis und zur Bereitstellung gemeinsamer Daten soll - wo möglich und sinnvoll - erfolgen.

 

-        Über Stand und Inhalte des Open Data Portals berichtet der Magistrat jährlich.

 

[1] http://data.wien.gv.at

[2] http://ec.europa.eu/digital-agenda/en/ict-policy-support-programme

 

 

2011-16/DS-I(A)0251/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

Der erste Absatz wird ergänzt:

 

Zusätzlich ist zu prüfen, ob hier eine Zusammenarbeit mit anderen Kommunen, etwa Nachbargemeinden, unter inhaltlichen und finanziellen Gesichtspunkten sinnvoll erscheint.

 

 

2011-16/DS-I(A)0251

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

Der Magistrat wird beauftragt, in Anlehnung an das Open Data Projekt der Stadt Wien [1] und dem Vorhaben der Stadt Frankfurt zu prüfen und zu berichten, wie ein Konzept für ein zentrales Open Data Portal der Stadt Offenbach aussehen könnte und mit welchen Kosten es verbunden wäre.

 

Folgende Anforderungen sollte das Konzept erfüllen:

 

-        Über das Portal werden Informationen und Daten der Ämter und Verwaltungsstellen der Stadt Offenbach (Public Sector Information) und Daten und Inhalte der Offenbacher Bildungs-, Forschungs- und Kultureinrichtungen (Public Sector Content) zur Weiterverwendung angeboten.

 

-        Die Daten und Inhalte werden in sinnvolle, für Menschen und Maschinen lesbare Formate (z.B. CSV, XML) übersetzt und mit standardisierten Lizenzen (z.B. Creative Commons) versehen, zur Weiterverwendung angeboten.

 

-        Auf dem Open Data Portal können auch Daten und Inhalte gegen Gebühr zur kommerziellen Weiterverwertung angeboten werden.

 

-        Informationen, Daten und Inhalte an denen kein Zugangsrecht besteht, die nur bei Nachweis eines rechtlichen oder berechtigten Interesses zugänglich sind und die von Urheberrechten oder verwandten Schutzrechten Dritter oder von gewerblichen Schutzrechten erfasst werden, dürfen über das Open Data Portal nicht zur Weiterverwendung und Weiterverwertung angeboten werden (vgl. § 1 Absatz 1,2,4 Informationsweiterverwendungsgesetz).

 

-        Zur Umsetzung soll eine bestehende, frei verfügbare Open Data Plattform verwendet werden, damit nur möglichst geringe Kosten entstehen.

                                                    

-        Über Stand und Inhalte des Open Data Portals berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung jährlich.

 

[1] http://data.wien.gv.at

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 18.03.2013

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung