Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
2011-16/DS-I(A)0355Ausgegeben am 18.04.2013
Eing. Dat. 17.04.2013
Kommunales Programm für passiven Lärmschutz aus Mitteln des Regionalfonds
Antrag FDP vom 17.04.2013
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Zur Förderung von passiven Lärmschutzmaßnahmen an Offenbacher Wohnungen legt die Stadt Offenbach ein eigenes Lärmschutzprogramm auf, das aus den der Stadt zustehenden Mitteln des Regionalfonds finanziert wird.
2. Die Stadtverordnetenversammlung fordert vom Land Hessen zudem eine deutliche Aufstockung des Regionalfonds. Alle Landtagsabgeordneten werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen.
Begründung:
Um die Fluglärmbelastung der Offenbacher Bevölkerung zu reduzieren, ist der aktive Lärmschutz – also die Vermeidung und Reduzierung des Lärms über unseren Dächern – die wichtigste Aufgabe. Der passive Lärmschutz – also die bessere Schalldämmung von Gebäuden durch bauliche Maßnahmen – kann nur als Ergänzung angesehen werden. Dennoch kommt auch ihm große Bedeutung zu. Denn auch wenn es gelingt, weitere Betriebsbeschränkungen - beispielsweise ein Nachtflugverbot von 22-6 Uhr - und Verkehrsentlastung auf den Flugrouten über Offenbach durchzusetzen, bleibt das Problem, dass in den Betriebszeiten hohe Einzelpegel in die Wohnungen eindringen. Eine wesentliche Senkung des Einzelschallpegels durch „leisere“ Flugzeuge und lärmschonendere An- und Abflugverfahren erscheint nur längerfristig erreichbar. Für den zeitnahen Schutz der Innenräume ist also auch gute Schalldämmung unbedingt notwendig.
Das Fluglärmschutzgesetz sieht eine Kostenerstattung bzw. einen Zuschuss zur Dämmung von Wohnungen lediglich in einem Teil des sogenannten „Lärmschutzbereiches“ vor, nämlich der Tagschutzzone 1 und der Nachtschutzzone (für Schlafräume). In diese Zonen fallen in Offenbach die südlichen Stadtteile unter der „alten“ Einflugschneise: Tempelsee, Lauterborn, Rosenhöhe, Buchrain und Buchhügel sowie der größte Teil von Bieber. Der übrige Teil des Lärmschutzbereiches gehört zur Tagschutzzone 2. Hier wird passiver Lärmschutz zwar als notwendig angesehen und für Neubauten auch vorgeschrieben, doch sieht das Gesetz keinen Erstattungsanspruch vor. In Offenbach gehören hierzu vor allem die Stadtteile unter der neuen Anfluggrundlinie. Gerade hier gibt es aber etliche Wohnungen mit einem unzureichenden Standard der Schalldämmung.
Der seit Jahresbeginn abrufbare „Regionalfonds“ stellt für das gesamte Rhein-Main-Gebiet lediglich 95 Millionen Euro Barmittel zur Verfügung, um die großen Defizite des Fluglärmschutzgesetzes etwas auszugleichen und die finanzielle Förderung des passiven Lärmschutzes auszuweiten. Ein ergänzender Individualanspruch ergibt sich daraus nur für einige wenige Haushalte in Offenbach. Darüber hinaus erhält die Stadt Offenbach aus diesen Barmitteln 8,9 Millionen Euro, die sie auch für ein eigenes, kommunales Lärmschutzprogramm verwenden und an die Bürger weitergeben kann. Pro Wohneinheit dürfen allerdings maximal 4.350 Euro bezuschusst werden, so dass mit diesen Mitteln Maßnahmen an mindestens 2.000 Wohnungen gefördert werden könnten.
Nach Auffassung der antragstellenden Fraktion sollte bei der Förderung des passiven Schallschutzes dem Schutz der Wohnungen oberste Priorität eingeräumt werden, da sich die meisten Menschen hier am häufigsten aufhalten und auch hier schlafen, wobei die große Bedeutung gut gedämmter Schlafräume – ganz besonders für Kinder, aber auch für Berufstätige mit anderen Rhythmen – auch bei einem erweiterten Nachtflugverbot bestehen bleibt. Die antragstellende Fraktion schlägt außerdem vor, einen Kriterienkatalog für die Anspruchsberechtigung zu erarbeiten, der die bezuschussbaren Maßnahmen und ein vorläufiges Anspruchsgebiet definiert, wobei Doppelförderungen zunächst ausgeschlossen sein sollten. Auch könnten Kontingente gebildet werden, um z.B. den Anteil der Wohnungsbaugesellschaften an der Förderung gemäß ihrem Wohnungsanteil in dem betreffenden Gebiet auszurichten.
Politisch sollte die Stadt Offenbach gemeinsam mit den anderen betroffenen Kommunen massiv darauf hinwirken, dass der viel zu gering ausgestattete Regionalfonds erheblich aufgestockt wird, um eine angemessene Förderung von Maßnahmen des passiven Lärmschutzes vor Ort zu ermöglichen.