Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
2011-16/DS-I(A)0350/1Ausgegeben am 02.05.2013
Eing. Dat. 02.05.2013
Kompensation für die kommunalen Belastungen durch Auswirkungen der EU-Osterweiterung
Ergänzungsantrag REP vom 30.04.2013
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
DS-I(A)0350 wird wie folgt ergänzt:
Aus anderen EU-Ländern nach Offenbach zugezogene EU-Bürger, die innerhalb eines Zeitraumes von drei Monaten nach Zuzug weder einen Arbeitsplatz gefunden haben, noch ihren Unterhalt als Selbstständige erwirtschaften, werden ausgewiesen.
Der Magistrat wird beauftragt, die örtlichen Ordnungsbehörden anzuweisen, alle
Möglichkeiten zur Ausweisung problematischer Armutsflüchtlinge zu nutzen.
Begründung:
Laut einer EU-Richtlinie können Bürger aus anderen EU-Ländern ausgewiesen werden, wenn sie nach drei Monaten weder eine Anstellung gefunden haben, noch ihren Unterhalt als Selbstständige erwirtschaften. Diese Regelung ist restriktiv anzuwenden um der durch den Ursprungsantrag aufgezeigten Problematik schnellstmöglich Herr zu werden und dem Mißbrauch des Sozialsystems durch sogenannte „Armutsflüchtlinge“ einen Riegel vorzuschieben.