Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 02.10.2013
TOP 10
Eigenbetrieb MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach
Wirtschaftsplan 2013 - Nachtrag
Antrag Magistratsvorlage Nr. 321/13 (Dezernat III, Amt 58) vom 11.09.2013,
2011-16/DS-I(A)0439
Änderungsantrag DIE LINKE. vom 02.10.2013, 2011-16/DS-I(A)0439/1
Beschlusslage:
2011-16/DS-I(A)0439
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Der beigefügte Wirtschaftsplan-Nachtrag des Eigenbetriebes MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach für das Geschäftsjahr 2013, der im
1.1 Erfolgsplan
bei den Aufwendungen in Höhe von T€ 135.213 und den Erträgen in Höhe von T€ 135.213 mit einem ausgeglichenen Jahresergebnis abschließt und im
1.2 Vermögensplan
keine Einnahmen und Ausgaben vorsieht
1.3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht benötigt
1.4 Stellenübersicht gemäß § 18 Eigenbetriebsgesetz und der
1.5 Finanzplanung
wird gemäß § 5 Ziffer 4 des Eigenbetriebsgesetzes genehmigt.
2. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2013 zur rechtzeitigen Tätigung der Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf T€ 7.000 festgesetzt.
Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
2011-16/DS-I(A)0439/1
Aufgrund des nachfolgenden Redebeitrags von Herrn Stadtrat Dr. Schwenke zieht Herr Stv. Schultheiß (DIE LINKE.) diesen Antrag im Namen seiner Fraktion zurück.
Der Antragstext kann im Intranet/Internet „PIO“ unter der 2011-16/DS-I(A)0439/1 nachgesehen werden.
Stadtrat Dr. Schwenke:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrte Damen und Herren.
Ich wollte zunächst noch mal versuchen, zur Klärung beizutragen, und habe dankenswerterweise die Möglichkeit dafür bekommen. Also - dass ist in der Tat ein bisschen missverständlich aufgeführt, wenn man das so möchte und dahin guckt, - aber es handelt sich bei dem, was hier unter 1.5 ist, eben um den ursprünglichen Wirtschaftsplan 2013, wie es auch drüber steht. Und die Nachtragsvorlage - und jetzt kommt der entscheidende Punkt - korrigiert lediglich die Zahlen für 2013 als Nachtrag. Und die Zahlen hinterher haben dann dadurch keine Bedeutung mehr, weil sie ja in dem Haushaltsplan ab 2014 entsprechend modifiziert wurden. Nur wenn wir sie jetzt hier korrigiert hätten, würde es mit der Überschrift nicht mehr stimmen, weil im Haushaltsplan 2013 das so war, und der wird jetzt nur für den Nachtrag für 2013 hier korrigiert. Und wenn jemand Angst hatte, es hätte anders gemeint sein können, habe ich mich damit hiermit auch in diese Richtung verpflichtet. Vielen Dank.
2011-16/DS-I(A)0439
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Der beigefügte Wirtschaftsplan-Nachtrag des Eigenbetriebes MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach für das Geschäftsjahr 2013, der im
1.1 Erfolgsplan
bei den Aufwendungen in Höhe von T€ 135.213 und den Erträgen in Höhe von T€ 135.213 mit einem ausgeglichenen Jahresergebnis abschließt und im
1.2 Vermögensplan
keine Einnahmen und Ausgaben vorsieht
1.3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht benötigt
1.4 Stellenübersicht gemäß § 18 Eigenbetriebsgesetz und der
1.5 Finanzplanung
wird gemäß § 5 Ziffer 4 des Eigenbetriebsgesetzes genehmigt.
2. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2013 zur rechtzeitigen Tätigung der Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf T€ 7.000 festgesetzt.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 10.10.2013
Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung