Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 14. November 2013

 

 

 

TOP 5

Mehr Kontrolle des Magistrates bei den kommunalen Gesellschaften
Antrag Piraten vom 13.06.2013, 2011-16/DS-I(A)0394
Änderungsantrag DIE LINKE. vom 27.06.2013, 2011-16/DS-I(A)0394/1
Änderungsantrag SPD, B´90/Die Grünen, DIE LINKE., FDP, Piraten und FW vom 14.11.2013, 2011-16/DS-I(A)0394/2

 

Stärkung und Unterstützung der Aufsichtsräte in kommunalen Gesellschaften

 

 

Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0394/2

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

  1. Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, ob der Wirtschaftsplan der SOH zukünftig auch in der Stadtverordnetenversammlung beraten und beschlossen werden kann.

 

  1. Der Magistrat wird beauftragt, sich die Protokolle der Aufsichtsratssitzungen der Gesellschaften, in denen die Stadt Offenbach Gesellschafter ist, vorlegen zu lassen und diese zu diskutieren.

 

  1. Der Magistrat wird beauftragt, regelmäßig im Hauptausschuss für Finanzen und Beteiligungen zu berichten, wie und mit welchem Ergebnis das städtische Beteiligungscontrolling durchgeführt wird. Zusätzlich zu den Berichten der SOH-Geschäftsführung im Hauptausschuss für Finanzen und Beteiligungen werden allen Stadtverordneten Quartalsberichte des Beteiligungscontrollings vorgelegt, in denen u.a. Soll/Ist-Vergleiche der Projekte in den Gesellschaften aufgeführt werden.

 

  1. Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, wie die Schaffung/Umwidmung mindestens einer zusätzlichen Vollzeitstelle, die ausschließlich für das Beteiligungscontrolling der Stadt zuständig ist, realisierbar ist.

 

  1. Der Magistrat wird beauftragt, für alle Mitglieder der Aufsichtsräte, die aus der Stadtverordnetenversammlung stammen, am Anfang einer Legislaturperiode eine ausführliche Schulung zum Thema „Rechte und Pflichten von Aufsichtsratsmitgliedern“ mit einem erfahrenen Referenten zu organisieren. Zudem werden den Aufsichtsratsmitgliedern darüber hinaus regelmäßig fachliche Schulungen zum jeweiligen Themengebiet angeboten wenn rechtliche Änderungen stattgefunden haben.

 

 

  1. Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, in welcher Form den Aufsichtsratsmitgliedern künftig neben Schulungen bei der Entscheidungsvorbereitung mehr Unterstützung gewährt werden kann.

 

  1. Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, wie die bisherigen Rechte der Aufsichtsratsmitglieder deutlich ausgeweitet werden können. Dazu zählt insbesondere die Prüfung der Einführung eines Zustimmungsvorbehaltes des Aufsichtsrates bei Geschäftsvorhaben ab gesellschaftlich individuellen Wertgrenzen sowie bei wesentlichen Geschäftszweckänderungen und eines Zustimmungsvorbehaltes bei der Berufung der Geschäftsführer und Geschäftsführerinnen.

 

  1. Der Magistrat wird beauftragt, folgende Änderungen in die Wege zu leiten:

 

a.    Die Sitzungen der Aufsichtsräte beginnen in der Regel nicht vor 17:00 Uhr. Den Aufsichtsratsmitgliedern werden alle regulären Termine für das kommende Jahr am Ende des Vorjahres zugestellt. Die Jahresterminierung soll mit dem Sitzungsplan der Stadtverordnetenversammlung abgestimmt werden. Ziel soll sein, die jeweiligen Wirtschaftspläne in den Aufsichtsräten im Zusammenhang mit dem städtischen Haushalt diskutieren zu können.

 

b.    Vom Magistrat gewählte Mitglieder der Aufsichtsräte, die ihrem Amt aufgrund zeitlicher Engpässe wiederholt nicht nachkommen können werden schnellstmöglich schriftlich auf ihre Pflichten hingewiesen. Nehmen vom Magistrat gewählte Aufsichtsratsmitglieder in einem Jahr unentschuldigt an weniger als der Hälfte der Sitzungen teil, werden sie automatisch zur Abberufung durch den Magistrat empfohlen.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0394/2

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Die Überschrift des Ursprungsantrags wird untertitelt mit folgendem Satz: „Stärkung und Unterstützung der Aufsichtsräte in kommunalen Gesellschaften“.

 

1.         Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, ob der Wirtschaftsplan der SOH zukünftig auch in der Stadtverordnetenversammlung beraten und beschlossen werden kann.

 

2.         Der Magistrat wird beauftragt, sich die Protokolle der Aufsichtsratssitzungen der Gesellschaften, in denen die Stadt Offenbach Gesellschafter ist, vorlegen zu lassen und diese zu diskutieren.

 

3.         Der Magistrat wird beauftragt, regelmäßig im Hauptausschuss für Finanzen und Beteiligungen zu berichten, wie und mit welchem Ergebnis das städtische Beteiligungscontrolling durchgeführt wird. Zusätzlich zu den Berichten der SOH-Geschäftsführung im Hauptausschuss für Finanzen und Beteiligungen werden allen Stadtverordneten Quartalsberichte des Beteiligungscontrollings vorgelegt, in denen u.a. Soll/Ist-Vergleiche der Projekte in den Gesellschaften aufgeführt werden.

 

4.         Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, wie die Schaffung/Umwidmung mindestens einer zusätzlichen Vollzeitstelle, die ausschließlich für das Beteiligungscontrolling der Stadt zuständig ist, realisierbar ist.

 

5.         Der Magistrat wird beauftragt, für alle Mitglieder der Aufsichtsräte, die aus der Stadtverordnetenversammlung stammen, am Anfang einer Legislaturperiode eine ausführliche Schulung zum Thema „Rechte und Pflichten von Aufsichtsratsmitgliedern“ mit einem erfahrenen Referenten zu organisieren. Zudem werden den Aufsichtsratsmitgliedern darüber hinaus regelmäßig fachliche Schulungen zum jeweiligen Themengebiet angeboten wenn rechtliche Änderungen stattgefunden haben.

 

6.         Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, in welcher Form den Aufsichtsratsmitgliedern künftig neben Schulungen bei der Entscheidungsvorbereitung mehr Unterstützung gewährt werden kann.

 

7.         Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, wie die bisherigen Rechte der Aufsichtsratsmitglieder deutlich ausgeweitet werden können. Dazu zählt insbesondere die Prüfung der Einführung eines Zustimmungsvorbehaltes des Aufsichtsrates bei Geschäftsvorhaben ab gesellschaftlich individuellen Wertgrenzen sowie bei wesentlichen Geschäftszweckänderungen und eines Zustimmungsvorbehaltes bei der Berufung der Geschäftsführer und Geschäftsführerinnen.

 

8.         Der Magistrat wird beauftragt, folgende Änderungen in die Wege zu leiten:

 

a.         Die Sitzungen der Aufsichtsräte beginnen in der Regel nicht vor 17:00 Uhr. Den Aufsichtsratsmitgliedern werden alle regulären Termine für das kommende Jahr am Ende des Vorjahres zugestellt. Die Jahresterminierung soll mit dem Sitzungsplan der Stadtverordnetenversammlung abgestimmt werden. Ziel soll sein, die jeweiligen Wirtschaftspläne in den Aufsichtsräten im Zusammenhang mit dem städtischen Haushalt diskutieren zu können.

 

b.         Vom Magistrat gewählte Mitglieder der Aufsichtsräte, die ihrem Amt aufgrund zeitlicher Engpässe wiederholt nicht nachkommen können werden schnellstmöglich schriftlich auf ihre Pflichten hingewiesen. Nehmen vom Magistrat gewählte Aufsichtsratsmitglieder in einem Jahr unentschuldigt an weniger als der Hälfte der Sitzungen teil, werden sie automatisch zur Abberufung durch den Magistrat empfohlen.

 

2011-16/DS-I(A)0394/1

 

Durch Annahme der 2011-16/DS-I(A)0394/2  entfällt die Abstimmung über die nachfolgenden 2011-16/DS-I (A)0394/1.

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird aufgefordert, zeitnah zu prüfen und zu berichten, welche strukturellen Veränderungen und personellen Aufstockungen notwendig sind, um das Beteiligungscontrolling der Stadt Offenbach bezüglich der Stadtwerke Offenbach Holding (SOH) und ihrer Tochter- und Enkelgesellschaften zu verbessern.

 

2011-16/DS-I(A)0394

 

Durch Annahme der 2011-16/DS-I(A)0394/2  entfällt die Abstimmung über die nachfolgenden 2011-16/DS-I (A)0394.

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Dem Magistrat wird nahegelegt, sich von den Aufsichtsräten der Gesellschaften, in denen die Stadt Offenbach Alleingesellschafter ist, regelmäßig Sachstandsberichte und Aufsichtsratsprotokolle vorlegen zu lassen. Der Magistrat wird weiterhin gebeten sich in den Gesellschafterversammlungen weiterer Unternehmen, an denen die Stadt Offenbach nur mit einem Anteil beteiligt ist, für ähnliche Regelungen einzusetzen.

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 20.11.2013

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung