Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
2011-16/DS-I(A)0560Ausgegeben am 05.06.2014
Eing. Dat. 05.06.2014
Haushaltsbegleitantrag
Antrag CDU, SPD, B´90/Die Grünen, DIE LINKE., FDP, FW und Piraten vom 04.06.2014
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, zeitnah in Anlehnung an die Vorschriften für die Fraktionen des Hessischen Landtages („Gesetz über die Rechtsstellung und Finanzierung der Fraktionen im Hessischen Landtag“) eine Satzung zum Umgang mit Fraktionsmitteln zu erstellen. Diese Satzung soll folgende Regelungen enthalten:
1. Fraktionen dürfen aus den Fraktionsmitteln Rücklagen bilden, soweit dies unter Beachtung der Grundsätze einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung für Ausgaben, die aus den Einnahmen eines laufenden Haushaltsjahres nicht getätigt werden können, erforderlich ist. Die Rücklagen dürfen zwanzig Prozent der vorjährlichen Fraktionszuschüsse der jeweiligen Fraktionen betragen.
2. Mittel, die darüber hinausgehen sind bis zu einer bestimmten Frist auf ein einzurichtendes Ertragskonto zurückzuzahlen.
3. Besteht eine Fraktion bis zum Ende der Wahlperiode und bildet sich zu Beginn der nächsten Wahlperiode eine solche Fraktion aus Abgeordneten derselben Partei erneut, so geht das Vermögen einschließlich der Forderungen und Verbindlichkeiten aus Rechtsgeschäften der früheren Fraktion auf sie über.
Begründung:
Bisher gibt es für die Stadt Offenbach keine konkreten Regelungen bezüglich des Umgangs mit Fraktionsrestmitteln. Um diese Lücke zu schließen fordern die antragsstellenden Fraktionen eine entsprechende Satzung.