Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
2011-16/DS-I(A)0659Ausgegeben am 15.01.2015
Eing. Dat. 11.12.2014
Berufung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter bei dem Sozialgericht Darmstadt für die Kammern für Angelegenheiten der Sozialhilfe und des Asylbewerberleistungsgesetzes
hier: Vorschlagsliste 2015
Antrag Magistratsvorlage Nr. 365/14 (Dez. I, Amt 10) vom 10.12.2014
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung eine mindestens 2 Personen umfassende Vorschlagsliste zur Berufung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter bei dem Sozialgericht Darmstadt für die Kammern für Angelegenheiten der Sozialhilfe und des Asylbewerberleistungsgesetzes beschließt.
Der Beschluss bedarf einer 2/3-Mehrheit.
Begründung:
Der Hessische Landtag hat durch das Achte Gesetz zur Änderung des Hess. Ausführungsgesetzes zum Sozialgerichtsgesetz (HAG SGG) am 24.11.2009 geregelt, welche kreisfreie Stadt bzw. welcher Kreis zu welchem Sozialgericht ein Vorschlagsrecht besitzt.
Mit Schreiben vom 05.11.2014 hat das Hessische Ministerium der Justiz die Stadt Offenbach a. M. aufgefordert, eine entsprechende Vorschlagsliste mit mindestens 2 Personenvorschlägen bis zum 20.02.2015 einzureichen.
Die persönlichen Voraussetzungen für das Amt des ehrenamtlichen Richters am Sozialgericht gehen aus dem beigefügten Auszug aus den Bestimmungen der §§ 16 und 17 SGG hervor.
Die Vorschlagsliste soll den Familiennamen, Vornamen, das Geburtsdatum und den Beruf der vorgeschlagenen Personen enthalten. Ein entsprechender Personalbogen des Hessischen Ministeriums der Justiz ist in der Anlage beigefügt. Dieser sollte vor Beschluss von der vorgeschlagenen Person ausgefüllt und unterschrieben werden. Er ist mit der beschlossenen Vorschlagsliste dem Hessischen Justizministerium zuzuleiten.
Anlagen