Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016

----------------------------------------------------------------------------------------------------------

2011-16/DS-I(A)0766Ausgegeben am 17.09.2015

Eing. Dat. 17.09.2015

 

 

 

 

 

Änderung der Satzung des Seniorenrats

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015-285 (Dez. III) vom 16.09.2015

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Die Satzung des Seniorenrats wird wie folgt geändert:

 

§ 4 wird um einen Absatz (2) ergänzt:

 

Der amtierende Seniorenrat kann bis zu fünf sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner als beratende Mitglieder ohne Stimmrecht berufen. Die Entscheidung über die Berufung trifft der Seniorenrat durch Beschluss. Die Berufung eines beratenden Mitgliedes kann durch Beschluss des Seniorenrates wieder zurückgenommen werden. Die sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner müssen zur Wahl des Seniorenrates wahlberechtigt sein.

 

§ 5 Absatz (5) wird wie folgt geändert:

 

Der Seniorenrat berichtet dem Magistrat jährlich über seine Arbeit.

 

§ 5 Absatz (9) wird wie folgt geändert:

 

Der Seniorenrat hat das Recht Arbeitskreise zu bilden. An den Arbeitskreisen können interessierte Offenbacher EinwohnerInnen beteiligt werden.

 

§ 7 Absatz (1), Satz 1 wird wie folgt geändert:

 

Die Sitzungen des Seniorenrates finden mindestens sechsmal im Jahr statt.

 

 

Begründung:

 

Der Seniorenrat hat in seiner Sitzung am 13. August 2015 beschlossen, eine Änderung der Satzung des Seniorenrats in den oben genannten Punkten zu beantragen.

 

Der Seniorenrat begründet seinen Antrag wie folgt:

 

„Seit dem Bestehen des Seniorenrates sind vier Mitglieder ausgeschieden, zwei durch Rücktritt und zwei durch Tod. Da keine Nachrücker vorhanden sind, halten wir es im Interesse unserer Arbeitsfähigkeit für sinnvoll, die Benennung von sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern zu ermöglichen und dies in die Satzung aufzunehmen. Wir sind außerdem der Auffassung, dass ein jährlicher Bericht über die Arbeit des Seniorenrates ausreicht. Die Arbeitskreise des Seniorenrates werden überwiegend zur Durchführung von Projekten oder zur Vorbereitung von Veranstaltungen gebildet. Hierzu haben wir bisher externe Sachkundige hinzugezogen und möchten das auch weiterhin so handhaben, deshalb schlagen wir eine entsprechende Änderung der Satzung vor. Wir sind weiter der Auffassung, dass monatliche Sitzungen nicht erforderlich sind, da ein großer Teil unserer Arbeit in den Arbeitskreisen stattfindet. Bei Bedarf besteht jederzeit die Möglichkeit, eine weitere Sitzung anzuberaumen.“

Anlage:

Synopse

 

Verteiler:

13 x HFB

  2 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x SOZ

  2 x Minderheitenvertreter (SOZ)

  2 x Vertreter (ALB)

  8 x Fraktionen

  4 x Stv.-Büro