Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 07. Juli 2016

 

 

 

TOP 4

Abberufung eines Hauptamtlichen Beigeordneten
Antrag CDU, B`90/Die Grünen, FDP und FW vom 20.05.2016, 2016-21/DS-I(A)0016
hier: 2. Beratung und Beschlussfassung gemäß §76 HGO

 

 

Beschlusslage und Verfahren:

 

Vor Aufruf des Tagesordnungspunktes verlässt Herr Stadtrat Dr. Schwenke den Sitzungssaal, die Lautsprecher sind ausgeschaltet.

 

Der Antrag wird gemäß § 76 Abs. 1 Satz 4 HGO zum zweiten Mal beraten.

Es sprechen folgende Stadtverordnete:

 

Herr Stv. Münd (REP)

Frau Stv. Thüne-Dunleavy (AfD).

 

Frau Stv. Thüne-Dunleavy (AfD) beantragt im Namen ihrer Fraktion namentliche Abstimmung.

 

Zur Abstimmung wird Herr Stadtrat Dr. Schwenke in den Sitzungssaal gebeten.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit 37:31:3 Stimmen zum zweiten Mal wie folgt:

 

Der Hauptamtliche Beigeordnete Dr. Felix Schwenke wird gemäß § 76 Abs. 2 HGO vorzeitig abberufen.

 

Nachdem Herr Stadtverordnetenvorsteher Färber das Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt gegeben hat, verliest und überreicht Herr Oberbürgermeister Horst Schneider Herrn Stadtrat Dr. Schwenke eine Urkunde, mit der er von seinem Amt als hauptamtlicher Stadtrat der Stadt Offenbach am Main vorzeitig abberufen wird.

 

Herr Stadtrat Dr. Schwenke scheidet gem. § 76 Absatz 3 der Hessischen Gemeindeordnung mit Ablauf des heutigen Tages aus seinem Amt und aus dem Beamtenverhältnis auf Zeit aus. Für die der Stadt Offenbach geleisteten Dienste wird ihm Dank und Anerkennung ausgesprochen.

Diesem Dank schließt sich Herr Stadtverordnetenvorsteher Färber im Namen der Stadtverordnetenversammlung an und überreicht Herrn Dr. Schwenke einen Teeblumenstrauß.

 

 

Die namentliche Abstimmungsliste ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

Hinweis: Gem. § 76 HGO ist über die Abberufung zweimal zu beraten und abzustimmen. Die erste Beratung und Abstimmung erfolgte in der Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.06.2016.

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 09.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung