Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 29. September 2016

 

 

 

 

 

TOP 15

Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing neu aufstellen
Antrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 13.09.2016, 2016-21/DS-I(A)0057
Änderungsantrag SPD vom 28.09.2016, 2016-21/DS-I(A)0057/1

 

 

Beschlusslage:

2016-21/DS-I(A)0057

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

  1. Der Magistrat möge schnellstmöglich Optionen zur Neuausrichtung und Stärkung der Wirtschaftsförderung und des Stadtmarketings vorlegen.

 

  1. Bei der Neuausrichtung und Stärkung der Wirtschaftsförderung sind folgende Punkte intensiv zu betrachten und Lösungen zu finden für:

 

·         eine bessere Ausstattung mit Personal- und Sachmitteln,

 

·         eine neue, andere und aufgabengerechte Organisationsform,

 

·         einen besseren Standort für die Wirtschaftsförderung.

 

  1. Die Stärkung des Stadtmarketings beinhaltet eine bessere Vernetzung der Akteure des Stadtmarketings. Daher sollen unter dem Dach der OSG GmbH sämtliche Stadtmarketingaktivitäten der städtischen Ämter der SOH-Gruppe konzentriert werden.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

2016-21/DS-I(A)0057/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

Der Antrag wird wie folgt geändert:

 

Der Magistrat wird beauftragt, folgende Maßnahmen umzusetzen bzw. in Auftrag zu geben:

 

Die Ergebnisse des am 24.08.2016 stattgefundenen „Stadtmarketing Workshops“ werden zu einem Konzept erarbeitet und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlusslage vorgelegt. Es soll insbesondere geprüft werden, ob das Konzept folgende Punkte enthalten kann:

 

  1. In die OSG GmbH werden alle Stadtmarketingaktivitäten der städtischen Ämter und der SOH zusammengefasst, die über einer von Magistrat und SOH zu bestimmenden Wertgrenze liegen.

 

  1. Es werden weitere Akteure als Gesellschafter der OSG GmbH angeworben, die ebenfalls Marketing für die Stadt Offenbach am Main betreiben oder das Image der Stadt verbessern wollen. Es ist sicherzustellen, dass die Stadt Offenbach stets genau die Hälfte der Anteile an der Gesellschaft hält. Neben dem Gesellschaftsanteil müssen die Gesellschafter jährlich einen festzulegenden Beitrag an die Gesellschaft entrichten. Als ein Ziel der Gesellschaft soll die Identifikation der Offenbacher Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Stadt oberste Priorität bekommen.

 

  1. Die Wirtschaftsförderung wird personell und finanziell aufgabenangemessen ausgestattet.

 

2016-21/DS-I(A)0057

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

  1. Der Magistrat möge schnellstmöglich Optionen zur Neuausrichtung und Stärkung der Wirtschaftsförderung und des Stadtmarketings vorlegen.

 

  1. Bei der Neuausrichtung und Stärkung der Wirtschaftsförderung sind folgende Punkte intensiv zu betrachten und Lösungen zu finden für:

 

·         eine bessere Ausstattung mit Personal- und Sachmitteln,

 

·         eine neue, andere und aufgabengerechte Organisationsform,

 

·         einen besseren Standort für die Wirtschaftsförderung.

 

  1. Die Stärkung des Stadtmarketings beinhaltet eine bessere Vernetzung der Akteure des Stadtmarketings. Daher sollen unter dem Dach der OSG GmbH sämtliche Stadtmarketingaktivitäten der städtischen Ämter der SOH-Gruppe konzentriert werden.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 09.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung