Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2016 - 2021
2016-21/DS-I(A)0116Ausgegeben am 24.11.2016
Eing. Dat. 24.11.2016
Kauf zweier Traglufthallen für das Schwimmer- und Nichtschwimmerbecken des Waldschwimmbades – Schulschwimmen für alle Kinder
Antrag SPD vom 24.11.2016
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Magistrat wird aufgefordert, für das Nichtschwimmer- und
Schwimmerbecken des Waldschwimmbades in Kooperation mit dem EOSC zwei neue Traglufthallen anzuschaffen. Dabei ist entsprechend den bereits vom EOSC eingeholten Angeboten von einer Investitionssumme von rund 320.000,00 Euro auszugehen.
- Zur Finanzierung der Maßnahme wird der Magistrat beauftragt, eine
Landesförderung aus den Sportförderprogrammen
„Sportland Hessen“ oder „Vereinseigener Sportstättenbau“ zu beantragen beziehungsweise dem EOSC eine Beantragung zu empfehlen.
- Der Magistrat wird aufgefordert, im Rahmen des angekündigten
Nachtragshaushalts 2017 einen entsprechenden Ansatz für die Traglufthallen vorzusehen.
Begründung:
Nach einer Erhebung des Offenbacher Schulsportkoordinators aus dem Jahr 2013 sind nur etwas mehr als die Hälfte aller Offenbacher Grundschüler/-innen zum Ende ihrer Grundschulzeit schwimmfähig. Vor allem die eingeschränkten Möglichkeiten zum Schulschwimmen verhindern eine bessere Bilanz.
Schulschwimmen für Grundschüler-/innen ohne Freischwimmer wird in den Sommermonaten hauptsächlich im Nichtschwimmerbecken des Waldschwimmbades und in den Wintermonaten ausschließlich im Schwimmbad der Marienschule unterrichtet. Denn das Nichtschwimmerbecken des Waldschwimmbades verfügt derzeit über
keine Überdachung in Form einer Traglufthalle, welche Schwimmunterricht im Winter ermöglichen würde. Da das Schwimmbad der Marienschule aber nur über begrenzte Kapazitäten verfügt, kann Unterricht für Schwimmanfänger in den Wintermonaten nicht im erforderlichen Maße angeboten werden. Aufgrund steigender Schülerzahlen durch das Bevölkerungswachstum der Stadt Offenbach ist in den nächsten Jahren zusätzlich von einem erhöhten Bedarf an Schwimmunterricht auszugehen, welcher durch die Anschaffung einer Traglufthalle für das Nichtschwimmerbecken gedeckt werden könnte.
Die momentan vom EOSC in den Wintermonaten genutzte Traglufthalle für das Schwimmerbecken entspricht zudem nicht mehr den aktuellen energetischen
Standards. Die Anschaffung einer moderneren Traglufthalle wäre energieeffizienter und umweltschonender. Entsprechend würden die Betriebskosten für den Winterbetrieb des Schwimmbads sinken. Damit könnten auch die Zuschüsse der Stadt an den EOSC zum Verlustausgleich reduziert werden.
Die zwei Traglufthallen sollten voneinander unabhängig nutzbar sein. So sind zum Beispiel die Personal- und Energiekosten je nach Öffnung des Nichtschwimmer- oder Schwimmerbeckens besser planbar. Auch kann eine
Schließung/Öffnung je nach Frequenz flexibel erfolgen. Auch während der Umbauphase kann jeweils eines der Becken geöffnet bleiben.
Die unter Punkt 2 angesprochenen Förderprogramme ermöglichen eine Antragsstellung durch Kommune oder Vereine (Sportland Hessen) oder nur durch Vereine (Vereinseigener Sportstättenbau).