Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2016 - 2021
2016-21/DS-I(A)0318Ausgegeben am 23.11.2017
Eing. Dat. 23.11.2017
Waldwirtschaftsplan für das Jahr 2018 (Pb 13)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-401 (Dez. I, Amt 80) vom 22.11.2017
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
Dem beigefügten vom Hess. Forstamt Langen erstellten Waldwirtschaftsplan einschließlich Hauungsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2018 wird gemäß § 34 des Hess. Forstgesetzes zugestimmt.
Begründung:
Nach § 19 (6) des Hess. Forstgesetzes sind im Rahmen der periodischen Planung 1- oder 2-jährige Wirtschaftspläne aufzustellen, die gemäß § 34 mit einem Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben der Gemeinde zur Beschlussfassung vorzulegen sind.
Die im Haushaltsplan 2018 veranschlagten Einnahmen und Ausgaben, die von der Stadt Offenbach am Main auf Grund der frühzeitigen internen Haushaltsplanungen nur geschätzt werden konnten, werden entsprechend der im jetzt vorgelegten Waldwirtschaftsplan aufgeführten Kostenzusammenstellung für die im Forstwirtschaftsjahr 2018 erforderlich werdenden Maßnahmen gemäß beigefügter Zusammenstellung angepasst.
Gemäß den Empfehlungen des Forstamtes Langen liegen die im Waldwirtschaftsplan 2018 ausgewiesenen Einnahme- und Ausgabepositionen in einem angemessenen und erforderlichen Rahmen im Hinblick auf eine ordnungsgemäße forstliche Bewirtschaftung im Rahmen der Bewirtschaftungsziele der Stadt Offenbach.
Der Leiter des Forstamtes Langen steht den städt. Gremien für ergänzende forstspezifische Erläuterungen zum Waldwirtschaftsplan 2018 gerne zur Verfügung, ebenso das Personalamt bzgl. der Personalkosten.
Anlagen:
Übersicht der Änderungen zum Haushaltsplan 2018
Waldwirtschaftsplan
Hauungsplan
Verteiler:
13 x HFB
1 x Minderheitenvertreter (HFB)
2 x Vertreter (ALB)
13 x UPB
1 x Minderheitenvertreter (UPB)
2 x Vertreter (ALB)
8 x Fraktionen
5 x fraktionslose Stv.
4 x Stv.-Büro
Hinweis: Die Anlagen sind im PIO (Politisches Informationssystem Offenbach) hinterlegt und können dort eingesehen werden.