Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2016 - 2021
2016-21/DS-I(A)0431Ausgegeben am 18.06.2018
Eing. Dat. 13.06.2018
Verlängerung des Erbbaurechts an dem Grundstück Kopernikusstraße 10
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-212 (Dez. I, Amt 80) vom 13.06.2018
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Das zum 30.06.2020 ablaufende Erbbaurecht an dem Grundstück Kopernikusstraße 10 = 448 m² wird um 40 Jahre verlängert.
2. Der Erbbauzins wird neu festgesetzt auf 3.772,16 EUR/Jahr (8,42 EUR/m²) und bei dem Produktkonto 10010200.5300000180 (Erbbauzinsen) vereinnahmt.
3. Sämtliche Kosten sowie die Grunderwerbsteuer werden von den Erbbauberechtigten getragen.
Begründung:
Das Erbbaurecht an dem Grundstück Kopernikusstraße 10 läuft am 30.06.2020 ab. Die Erbbauberechtigten haben nun die Verlängerung des Erbbaurechts beantragt.
Bei dem Erbbaugrundstück handelt es sich um ein reines Wohnhausgrundstück. In städtebaulicher Hinsicht bestehen keine Planungsabsichten für das Grundstück.
Der bisherige Erbbauzins von 2.047,36 EUR/Jahr wird neu festgesetzt auf 3.772,16 EUR/Jahr (8,42 EUR/m² = 4 % von ½ des Grundstückswertes in Höhe von 421,00 EUR/m².
Unter diesen Voraussetzungen bestehen gegen eine Verlängerung des am 30.06.2020 ablaufenden Erbbaurechts um 40 Jahre keine Bedenken.
Anlagen:
Nichtöffentliche Anlage
Plan