Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 8.07.2004
31. Baden am Main
Antrag SPD, B90/Die Grünen und FWG vom 24.6.2004, DS I (A) 705
Az: 000-0002-01/0377#0503/2004
Änderungsantrag SPD, B´90/Die Grünen, FWG und FDP vom 05.07.2004,
DS I (A) 705/1
Az: 000-0002-01/0377#0510/2004
Beschlusslage:
DS I (A) 705/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten es gibt, den Schultheisweiher in Zukunft im Sommer wieder zum Baden freigeben zu können. Insbesondere ist zu prüfen, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um den Blaualgenbefall des Schultheisweihers in den kommenden Jahren zu reduzieren und die Funktion des Weihers als Badesee zu sichern. Dabei sind auch die Kosten der verschiedenen Varianten zu ermitteln und darzustellen.
Zudem soll geprüft werden, ob eine abgesicherte Schwimmmöglichkeit im Offenbacher Hafenbecken geschaffen werden kann.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
DS I (A) 705/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig mit der Maßgabe, dass Absatz 1 des Antragstenors um folgenden Satz ergänzt wird: „Dabei sind auch die Kosten der verschiedenen Varianten zu ermitteln und darzustellen.“
wie folgt:
Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten es gibt, den Schultheisweiher in Zukunft im Sommer wieder zum Baden freigeben zu können. Insbesondere ist zu prüfen, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um den Blaualgenbefall des Schultheisweihers in den kommenden Jahren zu reduzieren und die Funktion des Weihers als Badesee zu sichern.
Zudem soll geprüft werden, ob eine abgesicherte Schwimmmöglichkeit im Offenbacher Hafenbecken geschaffen werden kann.
DS I (A) 705
Durch Annahme der DS I (A) 705/1 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende DS I (A) 705:
Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten es gibt, den Schultheisweiher in Zukunft im Sommer wieder zum Baden freigeben zu können.
Zudem soll geprüft werden, ob eine abgesicherte Schwimmmöglichkeit im Offenbacher Hafenbecken geschaffen werden kann.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a.M., den 9.07.2004
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung