Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2016 - 2021
2016-21/DS-I(A)00559Ausgegeben am 14.02.2019
Eing. Dat. 14.02.2019
Grundstücksverkauf Elsa-Brändström-Straße 23, 63075 Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-057 (Dez. I, Amt 80) vom 13.02.2019
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Die Stadt Offenbach am Main veräußert an den in der Anlage genannten Käufer das Grundstück Gemarkung Rumpenheim Flur 9 Nr. 328 = 686 m² zu folgenden wesentlichen Bedingungen:
2. Der Kaufpreis beträgt 339.570,00 EUR (495,00 EUR/m²) und ist innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss zu zahlen und beim Produktkonto 10010200.5910000180 (Erlös aus Grundstücksverkäufen) zu vereinnahmen.
3. Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von dem Käufer getragen.
4. Für alle Verkaufsfälle wird ein dingliches Vorkaufsrecht für die Stadt Offenbach am Main eingetragen.
5. Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.
Begründung:
Das Grundstück Elsa-Brändström-Straße 23 ist derzeit im Erbbaurecht vergeben. Die Tochter der Erbbauberechtigten hat nunmehr Interesse am Erwerb des Grundstücks. Das Erbbaurecht hat noch eine Restlaufzeit bis zum 31.12.2077. Der aktuelle Erbbauzins beträgt 4,18 EUR/m² = 2.867,48 EUR/Jahr.
Aus stadtplanerischer Sicht bestehen keine Bedenken gegen die Veräußerung des Grundstücks. Der vereinbarte Kaufpreis entspricht einer aktuellen Bodenwertermittlung (erschließungsbeitragspflichtiger Wert).
Der Käufer ist mit dem vorgenannten Kaufpreis und den sonstigen im Antrag genannten Bedingungen und Modalitäten einverstanden.
Anlagen
Plan
Nichtöffentliche Anlage