Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2016 - 2021
2016-21/DS-I(A)0753Ausgegeben am 20.02.2020
Eing. Dat. 20.02.2020
Gestaltungsbeirat Offenbach am Main
hier: Beschluss über die Berufung der Mitglieder des Gestaltungsbeirats
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-071 (Dez. IV, Amt 60) vom 19.02.2020
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
Folgende Mitglieder werden in den Gestaltungsbeirat berufen:
1. Herr Martin Haas
2. Frau Rebekka Junge
3. Herr Thorsten Kock
4. Frau Regina Stottrop
5. Herr Ruben Lang
Begründung:
Gemäß Stadtverordnetenversammlung vom 19.09.2019 wurde die Einrichtung eines Gestaltungsbeirats beschlossen. Auf Grundlage von § 2 (2) der Geschäftsordnung werden die Mitglieder des Gestaltungsbeirats auf Vorschlag des zuständigen Baudezernenten im Einvernehmen mit den zuständigen Fachämtern (Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement, Bauaufsichtsamt) durch Bechluss der Stadtverordnetenversammlung berufen. Für die Besetzung des Gestaltungsbeirats werden die oben genannten Mitglieder vorgeschlagen.
Gemäß § 2 (3) der Geschäftsordnung werden die Mitglieder auf drei Jahre (Zeitraum 2020-2022) berufen.
Der Anlage sind Kurzportraits der vorgeschlagenen Mitglieder zu entnehmen.
Hinweis zu den Anforderungen an die Mitglieder des Gestaltungsbeirats:
Gemäß § 2 Absatz 4 der Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirats dürfen die Mitglieder im Stadtgebiet weder planerisch noch beratend tätig sein. Damit soll die Unabhängigkeit und Objektivität des Gremiums gewahrt werden, um bei stadtbildprägenden – also nach außen / in den öffentlichen Raum wirksamen – Einzelvorhaben die städtebauliche, architektonische und gestalterische Qualität zu erhöhen. Davon ausgenommen sind Tätigkeiten, die bspw. Umbauten im Innenraum zum Gegenstand haben und keinerlei Außenwirkung erzielen.
Nichtöffentliche Anlage:
Kurzporträts der Mitglieder des Gestaltungsbeirats