Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2016 - 2021
2016-21/DS-I(A)0821Ausgegeben am 27.08.2020
Eing. Dat. 26.08.2020
Spielplätze in Offenbach
Antrag SPD vom 26.08.2020
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Der Magistrat der Stadt Offenbach wird aufgefordert, bei der Sanierung
bestehender und der Erstellung neuer Spielplätze folgende Anforderungen zu
beachten:
a. Die Schaffung von ausreichend Sonnenschutz (beispielsweise durch
Sonnensegeln oder Baumpflanzungen) auf Spielplätzen, die über wenig
Schattenbereiche verfügen.
b. Die Einzäunung von Spielplätzen an vielbefahrenen Straßen.
c. Die Installierung von Rollstuhlschaukeln nach einem vom Magistrat zu
ermittelnden Bedarf.
d. Die Installierung von mindestens einer Babyschaukel auf Spielplätzen.
e. Die Ausweisung von Kleinkindbereichen auf Spielplätzen, die räumlich erkennbar vom restlichen Spielplatz abgetrennt sind.
f. Die ausreichende elektrische Beleuchtung von Spielplätzen.
2. Der Magistrat wird weiterhin aufgefordert:
a. Die an Sonn- und Feiertagen festgelegten Öffnungszeiten von derzeit
11.00 – 20.00 Uhr bei betroffenen Spielplätzen auf 09.00 – 21.00 Uhr zu ändern.
b. Auf Spielplätzen zukünftig mehr Abfalleimer aufzustellen und bei anhaltender
Verschmutzung die Reinigungsintervalle zu erhöhen.
c. Zu prüfen und zu berichten, ob es im Offenbacher Stadtgebiet kleinere Flächen gibt, die sich für die Aufstellung einzelner Spielgeräte eignen.
Begründung:
zu 1.
a. In heißen Sommermonaten sind Spielplätze ohne ausreichenden Sonnenschutz nur
eingeschränkt nutzbar.
b. An vielbefahrenen Straßen erhöht die Umzäunung des Spielplatzes die Sicherheit der
Kinder.
c und d. Bisher gibt es im Offenbacher Stadtgebiet auf Spielplätzen keine Rollstuhlschaukeln und nur wenige Babyschaukeln. Diese Angebotslücken sollten geschlossen werden.
e. Die Spielbedürfnisse von Säuglingen und Kleinkindern unterscheiden sich von denen
älterer Kinder. Eine räumliche Trennung soll den unterschiedlichen Bedürfnissen Rechnung tragen.
f. In den Herbst- und Wintermonaten setzt die Dämmerung bereits in den frühen Abend- bzw. späten Nachmittagsstunden ein. Auf Spielplätzen mit einer geringen Beleuchtung ist eine weitere Nutzung ab dem Einsetzen der Dämmerung nur eingeschränkt möglich.
zu 2.
a. Auf Spielplätzen im Offenbacher Stadtgebiet gelten Öffnungszeiten von 07.00 Uhr - 20.00 Uhr. Es können gemäß §9 Absatz 2 der Gefahrenabwehrverordnung vor Ort andere
Regelungen festgesetzt werden. Entsprechend Absatz 2 gibt es Spielplätze, welche an Sonn- und Feiertagen erst ab 11.00 Uhr öffnen. Besonders an heißen Sommertagen ist der Aufenthalt aufgrund der Temperaturen und der Sonnenstrahlung für Kinder und Eltern in der Mittagszeit unangenehm. Eine Verschiebung der Öffnungszeiten in den Morgen erscheint bei den entsprechenden Spielplätzen daher angebracht.
b. Das Offenbacher Bevölkerungswachstum der letzten Jahre wirkt sich auch auf die
Nutzung der städtischen Spielplätze und die Nachfrage nach Spielstätten aus. Die im
Rahmen der verstärkten Nutzung produzierten Abfälle sind von denen an den Spielplätzen aufgestellten Mülleimer häufig nicht mehr zu bewältigen.
c. Aufgrund der steigenden Nachfrage nach Spielplätzen erscheint es zudem ratsam, auch kleinere Flächen im Offenbacher Stadtgebiet mit Spielgeräten auszustatten.