Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 05. November 2020
TOP 31
Graffiti am Isenburger Schloß
Antrag CDU, B'90/Die Grünen, FDP und FW vom 10.10.2020, 2016-21/DS-I(A)0869
Änderungsantrag SPD vom 05.11.2020, 2016-21/DS-I(A)0869/1
Beschlusslage:
2016-21/DS-I(A)0869
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der Magistrat wird beauftragt, mit dem Land Hessen über eine Fassadenreinigung des Isenburger Schlosses zu verhandeln. Ziel muss sein, das Schloss als Bauwerk denkmalgerecht und nachhaltig von den Graffitis zu befreien und zumindest zeitnah von außen in einen passablen Zustand zu versetzen.
Darüber hinaus möge der Magistrat Vorschläge erarbeiten, ob und wie Graffitis im öffentlichen Raum und bei privaten Haushalten künftig schneller beseitigt und wenn möglich verhindert werden können. Vorbild konnte Pforzheim sein, wo ein Anti-Graffiti-Mobil zusammen mit dem örtlichen Handwerk und mit dem Haus des Jugendrechts betrieben wird.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
2016-21/DS-I(A)0869/1
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
Der Antrag wird wie folgt geändert:
1. Der Magistrat wird beauftragt, mit dem Land Hessen hinsichtlich der Graffiti am
Isenburger Schloss wegen der dauerhaften Erfüllung der Unterhaltslast des Landes zu verhandeln. Ziel muss sein, das Schloss als Bauwerk denkmalgerecht und
nachhaltig in einen passablen Zustand zu versetzen.
2. Der Magistrat wird weiterhin beauftragt zu prüfen, wie zukünftig die Verunreinigung von Baudenkmälern und sonstigen Bauwerken durch Graffitis verhindert werden kann.
3. Der Magistrat wird beauftragt, im öffentlichen Raum Flächen für Graffiti-Sprayer eine sogenannte „Hall of Fame“ auszuweisen.
Herr Stv. Wilhelm (SPD) beantragt im Namen seiner Fraktion getrennte Abstimmung der Absätze 1 und 2.
2016-21/DS-I(A)0869 (Absatz 1)
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der Magistrat wird beauftragt, mit dem Land Hessen über eine Fassadenreinigung des Isenburger Schlosses zu verhandeln. Ziel muss sein, das Schloss als Bauwerk denkmalgerecht und nachhaltig von den Graffitis zu befreien und zumindest zeitnah von außen in einen passablen Zustand zu versetzen.
2016-21/DS-I(A)0869 (Absatz 2)
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Darüber hinaus möge der Magistrat Vorschläge erarbeiten, ob und wie Graffitis im öffentlichen Raum und bei privaten Haushalten künftig schneller beseitigt und wenn möglich verhindert werden können. Vorbild konnte Pforzheim sein, wo ein Anti-Graffiti-Mobil zusammen mit dem örtlichen Handwerk und mit dem Haus des Jugendrechts betrieben wird.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung