Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2016 - 2021
2016-21/DS-I(A)0877Ausgegeben am 11.11.2020
Eing. Dat. 05.11.2020
Veränderungssperre im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 651 „Kaiserlei Nordwest“
hier: Verlängerung der Satzung über die Veränderungssperre für einen Teilbereich des Geltungsbereichs des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 651 „Kaiserlei Nordwest“
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-476 (Dez. IV, Amt 60) vom 04.11.2020
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
Die als Anlage beigefügte Satzung (Anlage 1) der Stadt Offenbach am Main über die Veränderungssperre in einem Teilbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 651 „Kaiserlei Nordost“ wird verlängert.
Der Geltungsbereich der Satzung gemäß § 14 Baugesetzbuch (BauGB) wird umgrenzt durch:
· Im Norden: Gemarkung Offenbach, Flur 5, Flurstücke 434/27, 13/13 und 343/28,
· Im Osten: die BAB 661 in der Gemarkung Offenbach, Flur 5, Flurstücke 343/13, 355/17, 355/16, 355/15, 355/18, 345/49 sowie teilweise 355/10,
· Im Süden: die Strahlenbergerstraße,
· Im Westen: Gemarkung Offenbach, Flur 5, Flurstück 343/27.
Die Umgrenzung des Geltungsbereichs ist im beigefügten Übersichtsplan (Anlage 2) dargestellt.
Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind insbesondere:
· Sicherung der Planung für die Flurstücke innerhalb des Geltungsbereichs des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 651 „Kaiserlei Nordwest“
Begründung:
Im Zuge des Kaiserleiumbaus, diverser, teilweise vorhabenbezogener Bauleitplanverfahren im Gebiet selbst bzw. in der näheren Umgebung, der Ausdehnung des Gewerbegebiets südlich der Strahlenbergerstraße und auch durch die Planungen zur Frankfurter Multifunktionshalle tritt das Kaiserleigebiet in den letzten Jahren immer mehr in den Fokus der Öffentlichkeit. Als repräsentativer Stadteingang an der Bundesautobahn (BAB) 661 soll dieses von Gewerbe geprägte Gebiet als wichtiger Dienstleistungsstandort erhalten, weiterentwickelt und planungsrechtlich durch die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 651 „Kaiserlei Nordwest“ gesichert werden.
Die allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplans Nr. 651 sind insbesondere:
· Steuerung der Art der baulichen Nutzung im nordwestlichen Kaiserleigebiet
· Sicherung und Stärkung der Handels- und Dienstleistungsfunktion
· Umsetzung von Zielen des Vergnügungsstättenkonzepts
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 651 „Kaiserlei Nordwest“ wurde von der Stadtverordnetenversammlung am 31.01.2019, Nr. 2016-21/DS-I(A)0539 gefasst. Die frühzeitige Beteiligung zu dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 651 fand im Zeitraum vom 19.08.2019 bis einschließlich 19.09.2019 statt.
Derzeit besteht bereits eine Veränderungssperre für den Bereich, welche am 19.12.2019 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde (2016-21/DS-I(A)0705). Diese tritt nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft. Auf die Geltungsfrist ist der Zeitraum der Rückstellung eines Baugesuchs anzurechnen. Dies ist hier der Fall. Die Veränderungssperre kann um ein Jahr verlängert werden, wenn die Voraussetzungen für den Erlass weiterhin vorliegen.
Zur Sicherung der oben genannten Ziele des Bebauungsplans Nr. 651 ist eine Veränderungssperre weiter erforderlich.
Es ist absehbar, dass innerhalb der Laufzeit der Veränderungssperre der Bebauungsplan rechtsverbindlich werden kann, vorbehaltlich der Beschlusslage der Stadtverordnetenversammlung und der prinzipiellen Ergebnisoffenheit eines jeden Bebauungsplanverfahrens. Damit ist die beabsichtigte Planung mit der Veränderungssperre gesichert.
Anlage 1: Satzungstext der Veränderungssperre
Anlage 2: Übersichtsplan mit Umgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs Veränderungssperre
Verteiler:
13 x HFB
1 x Minderheitenvertreter (HFB)
2 x Vertreter (ALB)
13 x UPB
1 x Minderheitenvertreter (UPB)
2 x Vertreter (ALB)
9 x Fraktionen
1 x fraktionslose Stv.
4 x Stv.-Büro
Die Anlagen werden den Stadtverordneten in elektronischer Form (Cloud) und in PIO (Politisches Informationssystem Offenbach) zur Verfügung gestellt.