Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 21. Juli 2022
TOP 4
Wahl der Kommissionsmitglieder für die Volkshochschulkommission gemäß § 72 HGO für die Wahlperiode der Stadtverordnetenversammlung vom 01.04.2021
bis 31.03.2026
hier: Von der Stadtverordnetenversammlung zu wählende Vertreterinnen und Vertreter der gesellschaftlichen Bereiche
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-192 (Dez. I, Amt 10.1) vom 22.06.2022,
2021-26/DS-I(A)0293
Ergänzungsantrag Magistratsvorlage Nr. 2022-208 (Dez. I, Amt 10.1) vom 06.07.2022, 2021-26/DS-I(A)0293/1
Beschlusslage:
2021-26/DS-I(A)0293/1, 2021-26/DS-I(A)0293
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gem. § 55 (2) HGO einstimmig
den ergänzten einheitlichen Wahlvorschlag.
Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
Herr Stadtverordnetenvorsteher Färber erläutert das Wahlverfahren:
Vorgelegt wurde ein einheitlicher Wahlvorschlag für die Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der gesellschaftlichen Bereiche für die Kommission der VHS (2021-26/DS-I(A)0293). Dieser Wahlvorschlag ist aufgrund einer Nachmeldung der Agentur für Arbeit noch zu ergänzen (2021-26/DS-I(A)0293/1).
2021-26/DS-I(A)0293/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig die Ergänzung des einheitlichen Wahlvorschlags des Magistrats 2021-26/DS-I(A)0293/1:
Frau Birgit Günther (Mitglied) und Frau Sonja Schicktanz (Stellvertreterin).
- vorgeschlagen von der Agentur für Arbeit -
2021-26/DS-I(A)0293
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig gem. § 55 (2) HGO den ergänzten einheitlichen Wahlvorschlag zur Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der gesellschaftlichen Bereiche für die Volkshochschulkommission.
Nachrichtlich: Frau Biermann, die als zweite Stellvertreterin/Nachrückerin vom Seniorenrat benannt wurde, ist zwischenzeitlich verstorben.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung