Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)0395Ausgegeben am 03.11.2022
Eing. Dat. 03.11.2022
Wahl eines stellvertretenden Mitgliedes des Jugendhilfeausschusses
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-361 (Dez. II, Amt 51) vom 02.11.2022
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
Auf Vorschlag des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes - als anerkannter Träger der freien Wohlfahrtspflege wird
Frau Iris Treml
als stimmberechtigtes Mitglied und
Herr Sven Malsy
als stellvertretendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss gewählt.
Begründung:
Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 25.02.1993, zuletzt geändert durch Beschluss vom 25.01.2007, wurde die Satzung für das Jugendamt der Stadt Offenbach am Main erlassen. Gemäß § 2 Ziffer 1d der Satzung gehören dem Jugendhilfeausschuss als stimmberechtigte Mitglieder drei Frauen oder Männer an, die auf Vorschlag der anerkannten Träger der freien Wohlfahrtsverbände von der Stadtverordnetenversammlung gem. § 6 Abs. 4 Satz 2 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB) gewählt werden. Für jedes Mitglied ist eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu wählen.
In ihrer Sitzung am 15.07.2021 hat die Stadtverordnetenversammlung auf Vorschlag des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes als einer der sechs Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege – Frau Hanne Schirmer als stimmberechtigtes Mitglied und Frau Iris Treml als stellvertretendes Mitglied gewählt.
Frau Schirmer hat ihre Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss niedergelegt. Der Paritätische Wohlfahrtsverband schlägt daher als ihre Nachfolgerin Frau Iris Treml als stimmberechtigtes Mitglied und Herrn Sven Malsy als stellvertretendes Mitglied vor. Die vorgeschlagenen Nachfolger erfüllen die Voraussetzungen des § 6 Abs. 3 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB), in dem sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und im Gebiet des örtlichen Trägers Aufgaben der Jugendhilfe wahrnehmen. Weitere Vorschläge zur Nachbesetzung liegen dem Magistrat nicht vor.
Anlage:
Klimarelevanzprüfung
Hinweis: Der Antrag sowie die Anlage werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.