Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0722Ausgegeben am 20.06.2024

Eing. Dat. 20.04.2024

 

 

 

 

 

Aufsichtsrat der INNO Innovationscampus GmbH & Co. KG

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-230 (Dez. I, Amt 10) vom 19.06.2024

 

 

Der Magistrat hat am 19.06.2024 zu 1 beschlossen und zu 2.1 und 2.2 wie nachfolgend beantragt *:

 

1.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats INNO Innovationscampus GmbH & Co. KG werden zum 31.07.2024 gem. § 11 Abs. (2) des Gesellschaftsvertrages abberufen.

 

2.1

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung aus ihrer Mitte acht Mitglieder für den Aufsichtsrat der INNO Innovationscampus GmbH & Co. KG für die Benennung durch den Magistrat zum 01.08.2024 vorschlägt.

 

2.2

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Für den Fall der Erschöpfung von Wahlvorschlägen erfolgt die Benennung von Aufsichtsratsmitgliedern bis zum Ablauf der regulären Amtszeit durch den Magistrat unter Berücksichtigung von § 11 des Gesellschaftsvertrages der INNO Innovationscampus GmbH & Co. KG.

 

* redaktionell geändert

 

 

Begründung:

 

Aus dem Aufsichtsrat INNO Innovationscampus GmbH & Co. KG sind jüngst zwei Mitglieder auf eigenen Wunsch ausgeschieden. Da der ursprüngliche Wahlvorschlag keine Nachrückerinnen und Nachrücker mehr vorhält, müssen die Plätze nach Einschätzung des Hessischen Städtetags, der hierzu angefragt wurde, vakant bleiben, eine einfache Nachwahl sei nicht möglich.

 

Zwar ist der Aufsichtsrat auch mit zwei dauerhaft vakanten Sitzen grundsätzlich beschluss- und handlungsfähig. Gerade in Ferienzeiten oder während der Corona-Pandemie hat sich gezeigt, dass die Beschlussfähigkeit schon bei allen besetzten Plätzen schnell gefährdet sein kann. Dem Aufsichtsrat der INNO Innovationscampus GmbH & Co. KG obliegen auch kurzfristig anberaumte Entscheidungen zu Grundstücksgeschäften, weshalb hier besonderer Wert auf die jederzeitige Beschluss- und Handlungsfähigkeit des Gremiums zu legen ist.

 

Um eben diese Beschluss- und Handlungsfähigkeit zu gewährleisten, wird zunächst der aktuelle Aufsichtsrat abberufen und unmittelbar danach vollständig neu gewählt und entsendet. Dieses Vorgehen ist insgesamt rechtskonform, da es die kommunalrechtlichen Vorgaben als auch die Regelungen aus dem Gesellschaftsvertrag einhält.

 

Die Vorlage erfolgt im Wege des Nachtrags *(in den Magistrat), da einige Details erst nach der regulären Abgabefrist abschließend geklärt werden konnten.

 

* redaktionell geändert

 

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.