Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0727Ausgegeben am 15.07.2024

Eing. Dat. 04.07.2024

 

 

 

Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst (Rettungsdienstgebührensatzung)

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-241 (Dez. I, Amt 37) vom 03.07.2024

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Der als Anlage beigefügten Rettungsdienstgebührensatzung für die Inanspruchnahme der Zentralen Leitstelle Offenbach wird zugestimmt.

 

 

Begründung

 

Das Hessische Rettungsdienstgesetz wurde mit Wirkung zum 01.01.2011 novelliert.

Daraus ergaben sich gravierende Änderungen mit finanziellen Auswirkungen für die Städte und Landkreise als Rettungsdienstträger und Krankenkassen als Leistungsträger aus den neugefassten §§ 8 Kosten, 9 Benutzungsgebühren HRDG. Hiernach können die Träger des Rettungsdienstes zur Finanzierung der Kosten, die ihnen aus der Durchführung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes entstehen und nicht erstattet werden, Benutzungsgebühren erheben. Als Eigenanteil der Stadt Offenbach sind 20 % der Personalkosten der Zentralen Leitstelle zu tragen.

 

Das Land Hessen erstattet den Trägern des Rettungsdienstes seit dem 01.01.2021 Kosten für die Zentrale Leitstelle in Höhe von 0,35 Euro pro Einwohner und Jahr, was einen Betrag in Höhe von 46.647,00 Euro jährlich ergibt.

 

Die Lage im Rettungsdienstbereich der Stadt Offenbach am Main hat sich verändert. Dies hat Folgen für die Vorhaltung von Personal und Rettungsdienstfahrzeugen sowie Personal in der Zentrale Leitstelle. Die Gesamtanzahl der Rettungsdiensteinsätze im Rettungsdienstbereich der Stadt Offenbach am Main ist im Zeitraum von 2018 bis 2022 jedes Jahr um ca. 10 % gestiegen, von Gesamteinsatzzahlen in Höhe 23.309 (2018) auf 29.365 (2022). Demnach sind die Notrufeingänge über die Notrufleitung 112 in der Zentrale Leitstelle von 36.955 (2019) auf Insgesamt 42.781 (2022) bzw. 45.396 (2023) bei einer durchschnittlichen Gesprächszeit von 00:01:39 h reine Gesprächsführungszeit ohne Disposition, Alarmierung und Funkgespräch, gestiegen. Andere Rettungsdienstbereiche analysieren für ihre Bereiche ähnliche Ergebnisse, z. B. Stadt Frankfurt am Main.

 

Die Erhöhung der Rettungsdiensteinsätze und die verlängerten Telefonate aufgrund des Pflegenotstandes in den Krankenhäusern, vervielfachen die notwendigen Dispositionszeiten in der Zentrale Leitstelle. Dies hat wiederum Auswirkungen auf die Vorhaltung von Arbeitsplätzen in der Zentralen Leitstelle.

 

Die Erfüllung des Sicherstellungsauftrages für die Notfallrettung im Rettungsdienstbereich der Stadt Offenbach am Main ist dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main gemäß §§ 5 und 6 (3) HRDG als Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes einschließlich der bodengebundenen notärztlichen Versorgung und die Aufgabe der Zentralen Leitstellen, als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe übertragen. Die Verantwortung und Aufgabe ist nicht übertragbar.  

 

Für die Zentrale Leitstelle werden weitere Funktionen benötigt, um die Besetzungen weitere Disponenten-Tische zu realisieren und somit die hohe Zahl an Einsätzen für den Rettungsdienstbereich der Stadt Offenbach am Main zu bewältigen.

 

Da die geplanten Ausgaben für die geplanten Personalmaßnahmen zur Bewältigung der neuen Lage erst ab dem 01.01.2024 auf den Weg gebracht wurden, konnten in den Jahren 2018 bis 2022 und teilweise in 2023 in der Berechnung zum Teil Überschüsse eingenommen werden. Aufgrund dieser Überschüsse, die durch die Erhöhung der Einsatzzahlen generiert wurden, blieb die Rettungsdienstgebühr auf dem zuletzt angepassten Stand aus dem Jahr 2018 bei 61,50 Euro pro vergütungsfähigem Einsatz.

 

Um die neue Lage bewältigen zu können, sind über DVPL Anträge sukzessive und in der Beauftragung des Amtes 37 seitens des Dezernates folgende Personalgruppen wie folgt erhöht worden bzw. in Planung:

 

Notfallsanitäter/-innen in Bereitschaftszeit über das neue 24-h-Dienstplanmodell zur Spitzenabdeckung

9 VZÄ Leitstellendisponenten/-innen für die Zentrale Leitstelle

1 VZÄ Ausbilder/-in für die Zentrale Leitstelle

1 VZÄ SGL IT Stelle für die Zentrale Leitstelle

1 VZÄ stellv. SGL IT Stelle für die Zentrale Leitstelle

3 VZÄ Sachbearbeiter/-in IT für die Zentrale Leitstelle

5 VZÄ Lagedienst Disponenten/-innen für die Zentrale Leitstelle.

 

Gemäß Hochrechnung für das Jahr 2024 und des Beschlusses des Bereichsbeirates aus Dezember 2023 wurde eine kostendeckende Gebühr in Höhe von 126,50 Euro pro vergütungsfähigem Einsatz ermittelt. Hierin ist auch ein Zuschlag zur Tilgung des  in den letzten Jahren entstandenen Defizits einbezogen. Das Defizit soll so innerhalb von 2 Jahren abgetragen werden und alle Personal-, Sach- und Materialkosten inkl. der Arbeitsplatzkosten abgedeckt werden.

 

Es ergibt sich folgende Berechnung bzw. Hochrechnung (Anlage 4):

Überschüsse Vorjahre       2019                                                                   38.068,50 Euro

Rest-Defizit                           2020                                                              - 34.809,00 Euro

Überschüsse                        2021   (inkl. Konventionalstrafe LE ASB)     50.744,00 Euro Überschüsse                                    2022   (inkl. Konventionalstrafe LE ASB)   223.155,00 Euro Rest-Defizit                            2023                                                               - 72.816,00 Euro  

zukünftige Gebühr ab 01.10.2024

Gebührenfestsetzung                                                                               126,50 Euro.

Wie gesetzlich vorgeschrieben, ist es beabsichtigt, die Höhe der Gebühren nach Ablauf von 3 Jahren zu überprüfen und ggf. neu festzusetzen.

Anlagen:

1.  Rettungsdienstgebührensatzung

2.  Rettungsdienstgebührensatzung vom 14.05.2018

3.  Berechnung der Rettungsdienstgebühr mit Stand 2024 gemäß Vorläufige Jahresberechnung bis 2025

4.  Berechnung der Rettungsdienstgebühr mit Stand 2018

5.  Niederschrift der Bereichsbeiratssitzung vom 01.12.2023. (Hinweis: siehe Punkt 3)

6.  Klimarelevanzprüfung

 

 

Hinweis: Antrag und Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.