Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2006 - 2011
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 26.04.2007
Eing. Dat. 26.04.2007
Nr. 147
Dez.: I (Amt 60)
Brandschutzmaßnahmen am Gebäude der Wilhelmschule, Wilhelmstraße 12
in 63065 Offenbach a. M.
hier: Projektbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 122/07 vom 25.04.2007, DS I (A) 147
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Den Brandschutzmaßnahmen am Gebäude der Wilhelmschule, nach der von der
EEG in Verbindung mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften
detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit 280.000,00 € einschließlich
Planungskosten, wird zugestimmt.
2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei der Haushaltsstelle 28070.94100
„Wilhelmschule, Brandschutz“ wie folgt bereitgestellt:
Haushaltsreste 2006 55.000,00 €
Haushaltsplan 2007 225.000,00 €
Gesamt: 280.000,00 €
3. Die Finanzierung erfolgt aus Kreditmarktmitteln im Rahmen der Gesamtdeckung
des Vermögenshaushaltes.
4. Die Abwicklung der Maßnahme wird der EEG ab Leistungsstufe III gemäß
Rahmenvertrag vom 21.12.2005 treuhänderisch übertragen.
Begründung:
Entsprechend der Auflagen der Feuerwehr sind am Gebäude der Wilhelmschule Brandschutzmaßnahmen wie folgt umzusetzen:
- Schaffung eines zweiten baulichen Rettungsweges für die Räume im Ober-
geschoss durch Errichtung einer Außentreppe und eines Verbindungssteges auf
dem Dach des Umkleidetraktes
- Umrüstung von Türen mit Blindzylindern, Panikschlössern und Obentürschließern
wie auch Einbau neuer Verbindungstüren zwischen Schulräumen zur Schaffung
eines vom Haupttreppenhaus unabhängigen Rettungsweges.
- Entfernung von Glasbausteinwänden zwischen den Fluren und angrenzenden
Räumen sowie Ersatz durch Mauerwerk in F-30-Ausführung.
Gemäß der von der EEG in Zusammenarbeit mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung betragen die
Gesamtkosten 280.000,00 €.
Gemäß Rahmenvertrag vom 21.12.2005 (Magistratsbeschluss Nr. 393/05 vom
19.10.2005 und Stadtverordnetenbeschluss DS I (A) 108 vom 17.11.2005)
übernimmt die EEG ab 01.01.2006 treuhänderisch die Auftragsvergabe und
Zahlungsabwicklung während der Ausführung der Projekte (Leistungsstufe III)
mittels eines ihr zur Verfügung gestellten projektspezifischen Treuhandkontos.
Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen
entsprechend dem Antragstenor.
Eine Folgekostenberechnung entfällt (übliche Darlehenszinsen und -tilgungen).
Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine detaillierte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.