Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2006 - 2011
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 11.11.2008
Eing. Dat. 23.10.2008
Nr. 366
Waldwirtschaftsplan für das Jahr 2009 (PB 13)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 367/08 (Dez. I, Amt 80) vom 22.10.2008, DS I (A) 366
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
Dem beigefügten vom Hess. Forstamt Langen erstellten Waldwirtschaftsplan einschließlich Hauungsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2009 wird gemäß § 34 des Hess. Forstgesetzes zugestimmt.
Begründung:
Nach § 19 (6) des Hess. Forstgesetzes sind im Rahmen der periodischen Planung 1- oder 2-jährige Wirtschaftspläne aufzustellen, die gemäß § 34 mit einem Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben der Gemeinde zur Beschlussfassung vorzulegen sind.
Die im Haushaltsplanentwurf 2009 vorgesehenen Einnahmen und Ausgaben, die von der Stadt Offenbach am Main auf Grund der frühzeitigen internen Haushaltsplanungen nur geschätzt werden konnten, werden entsprechend der im jetzt vorgelegten Waldwirtschaftsplan aufgeführten Kostenzusammenstellung für die im Forstwirtschaftsjahr 2009 erforderlich werdenden Maßnahmen gemäß beigefügter Zusammenstellung berichtigt.
Gemäß den Empfehlungen des Forstamtes Langen liegen die im Waldwirtschaftsplan 2009 ausgewiesenen Ausgabepositionen in einem angemessenen und erforderlichen Rahmen im Hinblick auf eine ordnungsgemäße forstliche Bewirtschaftung.
Anlagen
Übersicht der Änderungen zum Haushaltsplan 2009
Waldwirtschaftsplan
Hauungsplan