Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 3. September 2009
10. Teilnahme an der Fördermaßnahme "Wettbewerb Kommunen in neuem Licht"
Antrag CDU vom 19.08.2009, DS I (A) 464
Az: 000-0002-01/1413#1805/2009
Ergänzungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FDP vom 02.09.2009,
DS I (A) 464/1
Az: 000-0002-01/1413#1828/2009
Beschlusslage:
DS I (A) 464 und DS I (A) 464/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt wie folgt:
Der Magistrat wird beauftragt, die Teilnahme der Stadt Offenbach an der Fördermaßnahme „Wettbewerb Kommunen in neuem Licht“ im Rahmen des Förderprogramms „Optische Technologien“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zu veranlassen.
Hierzu ist ein sinnvoller Rahmen zu finden, in dem die mögliche Förderung ausgeschöpft werden kann. Nach Möglichkeit sollen bestehende und geeignete Planungsvorhaben (z. B. Umgestaltung Wilhelmsplatz) in den Wettbewerb mit einfließen.
Der Magistrat wird beauftragt:
Unabhängig von einem möglichen Wettbewerbserfolg sind in jedem Fall bereitstehende Fördermittel in Höhe von bis zu 25% der Investitionskosten aus der Klimaschutzinitiative des Bundes für ein innovatives, energiesparendes Beleuchtungskonzept, z.B. auf der Basis von LED-Leuchtmittel, für die Gestaltung des Wilhelmsplatzes zu beantragen.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
DS I (A) 464/1
Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der Ursprungsantrag wird im Tenor um folgenden dritten Absatz ergänzt:
Der Magistrat wird beauftragt:
Unabhängig von einem möglichen Wettbewerbserfolg sind in jedem Fall bereitstehende Fördermittel in Höhe von bis zu 25% der Investitionskosten aus der Klimaschutzinitiative des Bundes für ein innovatives, energiesparendes Beleuchtungskonzept, z.B. auf der Basis von LED-Leuchtmittel, für die Gestaltung des Wilhelmsplatzes zu beantragen.
DS I (A) 464
Die Stv.-Versammlung beschließt einstimmig wie folgt:
Der Magistrat wird beauftragt, die Teilnahme der Stadt Offenbach an der Fördermaßnahme „Wettbewerb Kommunen in neuem Licht“ im Rahmen des Förderprogramms „Optische Technologien“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zu veranlassen.
Hierzu ist ein sinnvoller Rahmen zu finden, in dem die mögliche Förderung ausgeschöpft werden kann. Nach Möglichkeit sollen bestehende und geeignete Planungsvorhaben (z. B. Umgestaltung Wilhelmsplatz) in den Wettbewerb mit einfließen.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 04.09.2009
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung