Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2006 - 2011
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 21.01.2010
Eing. Dat. 21.01.2010
Nr. 547
Bebauungsplan Nr. 131A
- Sportzentrum Bürgel , 1. Änderung und Erweiterung des
Bebauungsplanes Nr. 131 -
1. Prüfung abgegebener Stellungnahmen
2. Beschluss über den Plan als Satzung
3. Begründung zum Bebauungsplan
Antrag Magistratsvorlage Nr. 006/10 (Dez. I, Ämter 62 und 60) vom 20.01.2010,
DS I (A) 547
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Prüfung abgegebener Stellungnahmen
1.1 Die Stellungnahme des Amtes für Umwelt, Energie und Mobilität bezüglich einer
Ergänzung der Festsetzungen zu den Ausgleichsmaßnahmen sowie bezüglich
eines Energiekonzeptes wird, wie auf Seite 3 der Anlage 1 dargestellt, berück-
sichtigt.
1.2 Die Anregungen des Planungsverbandes bezüglich Fahrradstellplätzen und
einem Verkehrsmanagement werden, wie auf den Seiten 5 und 6 der Anlage 1
dargestellt, berücksichtigt.
1.3 Die Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt wird, wie auf Seite 6
der Anlage 1 dargestellt, berücksichtigt.
1.4 Die Anregungen der Unteren Denkmalschutzbehörde sind, wie auf Seite 3 der
Anlage 1 dargestellt, bereits berücksichtigt.
1.5 Die Hinweise der Feuerwehr, des ESO, des Hochtaunuskreises – Fachbereich
Ländlicher Raum, der Deutschen Telekom Netzproduktion GmbH, der Netzdiens-
te Rhein-Main GmbH und des Zweckverbandes Wasserversorgung werden bei
der Realisierung des Bebauungsplanes beachtet.
2. Beschluss über den Plan als Satzung
Der Bebauungsplan Nr. 131A (Anlage 2) für das Gebiet zwischen der südlichen
Grenze des Pfaffenpfades vom Mainzer Ring bis zur Maingaustraße, den östli-
chen Grenzen der Grundstücke Limburger Weg 19, Weilburger Weg 21 und Mar-
burger Weg 17, der südlichen Begrenzung der Tennisplätze, der westlichen, nörd-
lichen und östlichen Grenze des Tennishallengrundstücks, der östlichen Grenze
des Sportplatzes und des Anschlusses an den Mainzer Ring über den nach Süden
verbreiterten Pfaffenpfad in der Fassung vom 11.01.2010 wird gemäß § 10
BauGB in Verbindung mit den §§ 5 und 50 HGO als Satzung beschlossen.
3. Begründung zum Bebauungsplan
Die Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3) wird dem Bebauungsplan beigefügt.
Begründung:
Zu 1:
Während der Offenlage des Bebauungsplanentwurfes vom 19.11.2009 bis 18.12.2009 haben Bürger keine Stellungnahmen abgegeben. Im Rahmen des Beteiligungsverfahren nach § 4 Absatz 2 BauGB sind insgesamt 28 Stellungnahmen eingegangen. Knapp zwei Drittel davon enthalten weder Hinweise noch Anregungen. Die restlichen Stellungnahmen behandeln die Themen Schall, Naturschutz und Verkehr bzw. beinhalten Hinweise, die die Realisierung des Bebauungsplanes betreffen.
Näheres zum Inhalt der eingegangenen Stellungnahmen und die Begründungen zum Umgang mit den Stellungnahmen können der Anlage 1 entnommen werden.
Zu 2:
Nach dem Billigungsbeschluss durch die Stadtverordnetenversammlung am 05.11.2009 hat der Magistrat die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 19.11.2009 bis einschließlich 18.12.2009 durchgeführt. Ort und Dauer der Auslegung wurden vorher ortsüblich in der Ausgabe der Offenbach-Post am 11.11.2009 bekannt gemacht. Öffentlich ausgelegen haben der Planentwurf, die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht, die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und weitere umweltbezogene Informationen.
Mit Schreiben vom 12.11.2009 wurden die von der Planung in ihrem Aufgabenbereich berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung benachrichtigt. Gleichzeitig erhielten sie gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Gelegenheit, bis zum Ende der Auslegungsfrist eine Stellungnahme zum vorgenannten Planentwurf abzugeben.
Die eingegangenen Stellungnahmen sind unter Punkt 1 dieser Vorlage behandelt worden. Sie haben lediglich zu redaktionellen Ergänzungen der textlichen Festsetzungen (Abschnitt A Planungsrechtliche Festsetzungen – Ziffer 10, Abschnitt C Hinweise – Ziffern 5 bis 7) und der Begründung (Kapitel 5.1, Kapitel 9.3, Kapitel 14.3) geführt.
Der Bebauungsplan in der Fassung vom 11.01.2010 kann nunmehr nach Durchführung der vorgeschriebenen Verfahrensschritte als Satzung beschlossen werden.
Zu 3.:
Nicht Bestandteil des Bebauungsplanes, diesem aber beizufügen, ist nach § 9 Abs. 8 BauGB eine Begründung. Die Begründung mit Umweltbericht stellt die Grundlagen der Abwägung in ihren zentralen Punkten dar und ist Hilfe für die Auslegung der Festsetzungen. Durch den Beschluss zu Punkt 3 wird die Anlage 3 zur Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB.
Anlagen:
1) Auswertung der Stellungnahmen
2) Bebauungsplan
3.) Begründung mit Umweltbericht
Hinweis:
Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder bzw. im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen Kopien der eingegangenen Stellungnahmen aus.
Verteiler:
15 x HFB
1 x Minderheitenvertreter (HFB)
15 x UPB
1 x Minderheitenvertreter (UBP)
7 x Fraktionen
1 x Vertreterin MUT
1 x Frau Stv. Silvestro
2 x Stv.- Büro