Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2006 - 2011
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 04.03.2010
Eing. Dat. 04.03.2010
Nr. 564
Dezernat I
A(Amt 60)
Vorlage an den Magistrat Nr.
Sanierung der Außenanlagen
hier: Projekt- und Vergabebeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 064/10 (Dezernat I, Amt 60) vom 03.03.2010,
DS I (A) 564
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1.
Der Sanierung der Außenanlagen 1.der von Kita 2, Neusalzer Straße 37 und des
daneben befindlichen Jugendzentrums Falkenheim in Offenbach, nach der von
der EEG in Zusammenarbeit mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt
geprüften detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit 280.000Fehler! Textmarke nicht definiert.,00 €
einschließlich Planungskosten, wird zugestimmt.
2.
Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei 2.der Hh.-Stelledem USK 60010.50000
“Gebäudesanierung, -unterhaltung und -–reparatur (01.01.08)“ SK 61610001,
Produkt 01.01.08, PN V9080, wie folgt bereitgestellt:
Haushaltsplan 2009 und früher:2010 280.000,00 €
3.
Die Abwicklung der Maßnahme wird der EEG ab Leistungsstufe III gemäß 3.
Rahmenvertrag treuhänderisch übertragen.
4.Die Finanzierung erfolgt aus Kredit-marktmitteln im Rahmen der Gesamt-deckung des Vermögenshaushaltes.
Begründung:
Im Bereich der o.a. Freiflächen waren unter Gelände ehemals Brunnenkammern (Sammelbrunnen) des damaligen städtischen Gas- und Wasserwerkes Offenbach angelegt. Nach den gesichteten Unterlagen wurden diese Anfang des 20.
Jahrhunderts errichtet und bis vermutlich Mitte des vergangenen Jahrhunderts betrieben. Am 30.03.2009 ist dann, nachdem auch in den vergangenen Jahrzehnten immer mal wieder Setzungen und Senkungen der Geländeoberfläche beobachtet worden waren, im Freigelände der Kita, im unmittelbaren
Nahbereich des vorhandenen Gebäudes, ein „Tagesbruch“ (Hohlraum bis zur Geländeoberkante) aufgetreten, woraufhin die sofortige Absperrung der betroffenen Freigelände der Kita und des Jugendzentrums erfolgte.
Mittels Baggerschürfen, Maschinenkernbohrungen sowie schweren Ramhmsondierungen wurde das Gelände systematisch
untersucht und festgestellt, dass die ehemaligen Brunnenkammern seinerzeit zwar überwiegend zerstört warenwurden, aber nur unzureichend und vor allem ohne ordentliche Verdichtung mit Bauschutt, sandigen Materialien und Ziegelbruch aufgefüllt waren. Auch gab es in Teilabschnitten noch intakte Schächte, Gewölbedecken und -–kammern, die sich als wassererfüllte Hohlräume darstellten.
In den beschriebenen Auffüllungen und Verfüllungen der alten Kammern entstehen werden auch künftig noch massive Eigensetzungen durch andauernde Konsolidierung entstehen, die sich allmählich bis zur Geländeoberfläche durchpausen und sich dort als muldenförmige Vertiefungen zeigen. Begünstigt
werden diese Setzungen und Senkungen durch einsickerndes Nierderschlagswasser, das zu Ausspülungen mit Erosionserscheinungen einerseits und dem „Verstürzen“ vorhandener
(Rest-)Hohlräume oder nur sehr schlecht verdichteter Bereiche mit hohem Porenanteil andererseits führen kann.
Das erstellte Geotechnische Gutachten führte zu dem Schluss, dass eine Sanierung der Geländeoberfläche in den Bereichen der benannten Freigelände unumgänglich ist. Der zwischen den Freigeländen verlaufende öffentliche Weg ist versiegelt und weist eine geschlossene Oberfläche aus, so dass hier eine Sanierung für nicht erforderlich erachtet wird.
Für den größeren Teil der Sanierungsflächen ist ein Bodenabtrag von ca. 50 cm, das Einlegen eines Geogitters, nach Erfordernis ergänzt durch Geotextil, und die anschließende Wiederauffüllung der Flächen vorgesehen.
An zwei Stellen (Schurfen) auf dem Kita-Freigelände stellen die dort erkundeten Hohlräume und bestehenden Fragmente von Gewölbedeckenstrukturen ein erhebliches Risiko- und Gefährdungspotential dar, weshalb hier ein tiefer reichender Sanierungsbedarf gesehen wird.
An diesen Stellen soll ein flächenhafter Abtrag um ca. 1,5 m bis 2,0 m bzw. bis in die erforderliche Tiefe erfolgen. Vorhandene Gewölbedecken oder sonstige Bauwerksreste werden zerstört oder rückgebaut, Hohlräume verfüllt und anschließend qualifiziert aufgebaut.
Für die Gesamtflächen gilt, dass damit das primäre Ziel, den Transport von Boden und damit Erosionen und das Auftreten von Ersosionskanälen sowie lotrechte Verbrüche zu verhindern, erreicht wird. Weiteren Setzungen, die sich im tieferen Untergrund weiterhin entwickeln können, kannkönnen damit zwar nicht ausgeschlossen werden, j damit jedoch nicht vorgebeugt werden. Jedoch werden mit diesen Maßnahmen gegebenenfalls eintretende Senkungen vergleichmäßigt und die Senkungsbeträge verringert sowie akute Gefährdungen
durch Schlote verhindert.
Gemäß Gutachten sind diese Maßnahmen zur Nutzung des der sanierten Freigeländes als ausreichend zu betrachten. Dies bedeutet, dass mit den vorgeschlagenen Maßnahmen mit für das „normale“ Leben
hinreichender Sicherheit für die normale Nutzung das Auftreten weiterer Erosionskanäle oder „offener“ Verbrüche ausgeschlossen werden kann. Alle darüber hinausgehenden Maßnahmen, die sowohl zukünftige Setzungen wie auch Erosionserscheinungen sicher verhindern würden, wären mit einem erheblichen Eingriff in das Gelände (Einsatz von Großgeräten usw.) wie auch sehr hohen Kosten, überschlägig ca.
1.000.000,00 € verbunden.
Im Anschluss an o.a. Maßnahmen werden die Freiflächen wieder, wie vorgefunden, gestaltet und zur schnelleren Verfügbarkeit die Freifläche der Kita mit Rollrasen ausgelegt.
Über die Maßnahme wurde von der EEG und in Zusammenarbeit mit Dritten eine detaillierte Kostenberechnung erstellt, die, vom Revisionsamt geprüft, mit
280.000Fehler! Textmarke nicht definiert.,00 € abschließt.
Mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten soll sofort nach Bereitstellung der Haushaltsmittel begonnen werden.
Gemäß Rahmenvertrag vom 21.12.2005 (Magistratsbeschluss Nr. 393/05 vom 19.10.2005 und Stadtverordnetenbeschluss DS I (A) 108 vom 17.11.2005) übernimmt die EEG ab 01.01.2006 treuhänderisch die Auftragsvergabe und Zahlungsabwicklung während der Ausführung der Projekte (Leistungsstufe III) mittels eines ihr zur Verfügung gestellten projektspezifischen Treuhandkontos.
Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.
Eine Folgekostenberechnung entfällt (übliche Darlehenszinsen und -tilgungen).
Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine detaillierte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.
Anlage:
Stellungnahme Amt 33
Offenbach am Main, den
Dezernat I
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H. Schneider
Oberbürgermeister
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