Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2001 - 2006
------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Drucksachen-Abteilung II (A) Ausgegeben am 30.09.2003
Eing. Dat. 25.09.2003
Nr. 498/ 70
Dez.:I (Amt 69)
Kontrolle der Einhaltung der Nachtflugbeschränkungen
Beschluss der Stv.-Versammlung vom 22.05.2003
Hierzu: Magistratsvorlage Nr. 302/03 vom 24.09.2003
Die Stv.-Versammlung hat am 22.05.03 zu DS I (A) 498, 498/1 nachfolgenden Beschluss gefasst:
Der Magistrat wird beauftragt:
“1. Bei der Luftverkehrsbehörde des Landes Hessen darauf zu drängen, dass die
Einhaltung der geltenden Nachtflugbeschränkungen wirksamer kontrolliert wird.
2. Der Magistrat möge ferner versuchen, bei der Luftverkehrsbehörde zu erfahren,
- wie viele Landungen es seit dem 16.07.1991 - seit Geltung des einschlägigen
Bescheides - zwischen 0 Uhr und 5 Uhr gegeben hat und welche
Luftverkehrslinien gelandet sind;
- wie viele Landungen es seitdem 16.07.1991 in der Zeit von 1 -4 Uhr durch
privilegierte Verkehrslinien gegeben hat;
- wie viele Starts und Landungen während der Nachtflugbeschränkungen durch
Ad-Hoc-Charter oder Übungs- und Trainingsflüge stattgefunden haben;
- wie die Einhaltung der Nachtflugbeschränkungen bisher kontrolliert wird und
welche Folgen Verstöße haben?"
Hierzu antwortet der Magistrat wie folgt:
Zu 1.
Die Nachtflugbeschränkungen sind wesentlicher Teil lärmentlastender Maßnahmen am Flughafen Frankfurt. Der Magistrat hält die Fluglärmkommission für ein geeignetes Gremium, um u.a. eine wirksame Überprüfung der von der Luftverkehrsbehörde zu kontrollierenden Nachtflugbeschränkungen vorzunehmen, zumal der Fluglärmbeauftragte hier entsprechend berichtet.
Die Stadt Offenbach ist Mitglied der Fluglärmkommission. Der Magistrat wird in nächster Zeit einen entsprechenden Antrag in die Fluglärmkommission einbringen. Sollte hier kein Erfolg erreichbar sein, so wird der Magistrat eigene Initiativen entwickeln.
Zu 2.
Der Beschluss wurde vor Anfrage bei der Luftverkehrsbehörde in der AG Flughafen beraten. Aufgrund dieser Beratung wurde die Anfrage des Magistrats an die Luftverkehrsbehörde (Schreiben vom 30.06.03) modifiziert. Eine Antwort liegt seitens des Hess. Min. für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (HMWVL) mit Schreiben vom 16.07.03 vor. Das Min. stellt der Beantwortung eine allgemeine Vorbemerkung voraus:
Vorbemerkung: eine vollständige Beantwortung Ihrer Fragen ist teilweise
nicht möglich, teilweise wäre damit ein unverhältnismäßiger
Verwaltungsaufwand verbunden.
2.1 Mit welchen Mitteln und Maßnahmen wird die Einhaltung der geltenden
Nachtflugbeschränkungen wirksam kontrolliert? - Welche Folge hatten
Verstöße gegen die Nachtflugbeschränkungen? -Wie verteilen sich die
entsprechenden Verfahren auf die einzelnen Jahre seit 1991?
Antwort HMWVL:
Die Kontrolle der Nachtflugbeschränkungen erfolgt über die von der
Genehmigungsbehörde auf dem Flughafen Frankfurt Main eingerichtete örtliche
Luftaufsichtsstelle, die im 24h-Dienst besetzt ist.
Von der Örtlichen Luftaufsichtsstelle festgestellte Verstöße werden am frühen
Folgetag (Arbeitstag) der Genehmigungsbehörde und dem
Fluglärmschutzbeauftragten des HMWVL gemeldet. Nach Auswertung der
Meldung erfolgt grundsätzlich eine Kontaktaufnahme (Verwarnung) mit den
betroffenen Luftverkehrsgesellschatten, bei wiederholten Verstößen wird seitens
der Genehmigungsbehörde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren beim RP
Darmstadt nach §§ 58 Abs. l Nr. 8a i.v.m. 25 Abs. l Nr. 3LuftVG und §§ 58 Abs. l
Nr. 10 LuftVG i.V.m. 43 Nr. 26, 22 Abs. l Nr. l LuftVO initiiert. Schon aufgrund der
Öffentlichkeitsarbeit der Genehmigungsbehörde und des
Fluglärmschutzbeauftragten, aber auch aufgrund der Kooperationsbereitschaft
der Luftverkehrsgesellschaften handelt sich um Einzelfälle. Vgl. Vorbemerkung.
2.2 Sind nach dem 04.04.1991 noch Flugzeuge nach ICAO Annex 16 Teil II, Kap
II in der Nacht eingeflogen und um wie viel Landungen handelt es sich? Wie
verteilen sich diese Landungen auf die einzelnen Jahre?
Antwort HMWVL:
Ich verweise zunächst auf die regelmäßigen Berichte meines
Fluglärmschutzbeauftragten in den Sitzungen der Fluglärmkommission.
Darüber hinaus übersende ich eine Aufstellung betr. prozentuale Anteile der
zivilen Strahlflugzeuge am Flughafen Frankfurt Main (Anlage 1). Vgl.
Vorbemerkung.
2.3 Wie viele Landungen von Flugzeugen nach ICAO Annex 16 Teil II, Kap. 3 hat
es ab dem 02.05.1991 (in der Zeit von 1 Uhr bis 4 Uhr) bzw. ab 01.11.1991
(in der Zeit von 0 Uhr bis 5 Uhr) bzw. ab 01.11.1992 (in der von 22 Uhr bis 6
Uhr) gegeben und wie verteilen sich die Landungen auf die einzelnen Jahre
und Airlines?
Antwort HMWVL:
Vgl. Vorbemerkung. Ich kann Ihnen jedoch eine Aufstellung über die
Flugbewegungszahlen (Stand: 16.06.2003) für die Jahre 1985 bis Mai 2003
zur Verfügung stellen (Anlage 2).
2.4 Wie viele der Landungen zwischen 0 Uhr und 5 Uhr sind auf
„Ausnahmesituationen" (meteorologische Gründe, technische Gründe,
Sicherheitsgründe, medizinische Hilfeleistungen, Katastropheneinsätze,
Funk- und Radarmessungen, Flüge im besonderen öffentlichem Interesse)
zurückzuführen und wie verteilen sich die entsprechenden Landungen auf
die Jahre und die verschiedenen Gründe?
Antwort HMWVL:
Eine Statistik zur Beantwortung der Frage liegt mir nicht vor. Vgl.
Vorbemerkung.
2.5 Wie viele Landungen hat es seit dem 04.04.1991 in der Zeit von 1 Uhr bis 4
Uhr für so genannte privilegierte Airlines (Home base carrier) gegeben?
Antwort HMWVL:
Vgl. Vorbemerkung.
2.6 Wie viele Landungen hat es seit dem 04.04.1991 in der Nacht für den
Nachtluftpoststern gegeben und wie verteilen sich die Landungen auf die
einzelnen Jahre? Sind dabei in der Zeit vom 04.04.1991 bis 16.07.1999 auch
Landungen in der Zeit von 1 Uhr bis 5 Uhr und wie viele Landungen sind dies
gewesen (in den einzelnen Jahren)?
Antwort HMWVL:
Eine Statistik zur Beantwortung dieser Frage liegt mir nicht vor.
Zum gegenwärtigen Nachtluftpoststern darf ich Ihnen zur Auskunft geben, dass mit
der Umstellung des Flugbetriebes auf den Sommerflugplan 2003 (30.03. -
20.10.2003) seitens der Deutsche Post AG auch eine Änderung des
Nachtluftpostnetzes vorgenommen wurde, was insbesondere den Flughafen
Frankfurt Main betrifft.
So wurden die zuletzt pro Nacht stattgefundenen 22 Starts und Landungen um 7
auf nunmehr 15 reduziert. Die Deutsche Post AG begründet dies mit
Strukturverbesserungen des Netzwerkes Brieftransport, aber auch als Reaktion
auf die Diskussion um ein Nachtflugverbot zwischen 23.00h und 05.00h.
Bei dem Wegfall handelt es sich um die Flugverbindungen
Bremen - Frankfurt – Bremen
Münster- Frankfurt – Münster
Hannover- Frankfurt – Hannover
Köln – Frankfurt
Mit der Änderung des Nachtluftpostnetzes verbleiben noch folgende
Flugverbindungen;
Stuttgart - Frankfurt - Stuttgart.
Nürnberg - Frankfurt – Nürnberg
Hamburg - Frankfurt – Hamburg
München - Frankfurt – München
Berlin-Tegel - Frankfurt - Berlin-Tegel
Rostock - Frankfurt – Rostock
Leipzig - Frankfurt – Leipzig
Frankfurt - Köln.
Die planmäßigen Landungen auf dem Flughafen Frankfurt Main finden in der Zeit
von 00.05h bis 00.35h, die planmäßigen Starts in der Zeit von 01.25h bis 1.35h
statt. Es kommen hierbei ausnahmslos lärmarme Luftfahrzeuge nach JCAO
Anhang 16, Band l, Kapitel 3 zum Einsatz, die gleichzeitig in der Bonusliste des
BMVBW aufgeführt sind.
Des Weiteren hat das HMWVL mit Schreiben vom 15.08.03 mitgeteilt, dass die Landtagsabgeordnete Frau Habermann, Offenbach, eine kleine Anfrage ähnlichen Inhalts eingebracht habe, die z. Zt. im Min. beantwortet wird. Die Antwort wird ebenfalls der Stadt Offenbach zur Verfügung gestellt. Der Magistrat wird dann ergänzend berichten.
Anlage: Flugbewegungszahlen (Starts und Landungen) Flughafen Frankfurt a.M.
Prozentuale Anteile der Flugbewegungszahlen