Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
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2011-16/DS-I(A)0006Ausgegeben am 12.05.2011
Eing. Dat. 12.05.2011
Betriebskommission Eigenbetrieb Kindertagesstätten Offenbach a. M.
hier: Wahl der Mitglieder und Stellvertreter
Antrag Magistratsvorlage Nr. 104/11 (Dez. I, Amt 10) vom 11.05.2011
Die Stadtverordnetenversammlung möge aus dem Kreis der von ihr gemäß § 71 Abs. 1 Ziffer 1 KJHG in den Jugendhilfeausschuss entsandten ordentlichen oder stellver-tretenden Mitgliedern
1. 6 Stadtverordnete als ordentliche Mitglieder sowie deren persönliche Stellver-
treterinnen oder Stellvertreter
und
2. 2 besonders erfahrene Personen als ordentliche Mitglieder sowie deren per-
sönliche Stellvertreterinnen oder Stellvertreter
in die Betriebskommission des Eigenbetriebs Kindertagesstätten Offenbach a. M. wählen.
Begründung:
Gemäß § 7 der Betriebssatzung gehören der Betriebskommission u. a. sechs Stadtverordnete und zwei besonders erfahrene Personen, die zugleich ordentliche oder stellvertretende Mitglieder im Jugendhilfeausschuss sind, an.
Gewählt werden die Stadtverordneten und ihre Stellvertreterinnen oder Stellvertreter von der Stadtverordnetenversammlung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl, die besonders erfahrenen Personen nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl.
Mitglieder des Personalrates sind nicht zu wählen, da deren Amtszeit noch andauert.