Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 22.05.2003

Eing. Dat. 22.05.2003

 

Nr. 503

 

Dez.:I (Klinikum Offenbach)

 

 

Bestellung eines Patientenfürsprechers ab 01.06.2003
Antrag Magistratsvorlage Nr. 137/03 vom 21.05.2003, DS I (A) 503

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

Für das Klinikum Offenbach am Main wird gemäß § 7 Hess. Krankenhausgesetz Herr Dr. med. Peter Fuhr ab 01.06.2003 zum Patientenfürsprecher bestellt.


Begründung:
Gemäß § 7 Abs. 1 Hessisches Krankenhausgesetz wählt die Stadtverordneten-versammlung für die Dauer ihrer Wahlperiode den Patientenfürsprecher, der die Anregungen und Be­schwerden der Krankenhauspatienten prüft und deren Anliegen vertritt (§ 7 Abs. 3 Hess. Krankenhausgesetz).

Herr Dr. med. Peter Fuhr ist am 14.12.1935 in Offenbach am Main geboren und hat 1962 nach dem Medizinstudium in Marburg, Innsbruck, Frankfurt am Main und Gießen, das medizinische Staatsexamen abgelegt. Bis zum Jahre 1969 war Herr Dr. Peter Fuhr an verschiedenen Kliniken tätig, wobei in den Jahren 1964 bis 1968 an der Freien Universität Berlin seine Ausbildung zum Facharzt für Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde absolvierte. Im Anschluss hieran hat Herr Dr. Peter Fuhr sich als Facharzt für Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde in Offenbach am Main niedergelassen und ebenfalls seine Tätigkeit als Belegarzt am Stadtkrankenhaus bzw. Klinikum Offenbach aufgenommen. Im Jahre 2001 übergab Herr Dr. Peter Fuhr seine HNO-Praxis an Frau Dr. med. Yvonne Kowalik und ist seit dem im Ruhestand.

Aufgrund seiner langjährigen Erfahrungen und seiner Bindung an die Stadt Offenbach am Main sollte Herr Dr. Peter Fuhr als Patientenfürsprecher für das Klinikum Offenbach berufen werden.

§ 7 Abs. 4 Hessisches Krankenhausgesetz sieht vor, dass das Amt des Patienten­fürsprechers ein Ehrenamt ist und lediglich mit einer Aufwandsentschädigung vergütet wird.

Die Dauer der Amtszeit folgt aus § 7 Abs. 2 Hessisches Krankenhausgesetz, wonach der Patientenfürsprecher sein Amt bis zum Amtsantritt seines Nachfolgers weiterführt.

Da Herr Dr. Mantz die Tätigkeit des Patientenfürsprechers am Klinikum Offenbach zum 31.05.2003 aufgeben möchte, ist eine Neuwahl erforderlich.

Die Betriebskommission des Klinikums Offenbach hat sich bereits in ihrer Sitzung am 23.04.2003 mehrheitlich für eine Berufung von Herrn Dr. Fuhr als Patientenfürsprecher ausgesprochen.